Fahrtkostenzuschuss: Frist endet am 31. Oktober

Berufspendler in Kärnten können noch bis Ende Oktober finanzielle Unterstützung für ihre Fahrtkosten beantragen. Die Arbeiterkammer Kärnten nimmt Anträge für den Fahrtkostenzuschuss im Rahmen der Arbeitnehmerförderung entgegen.
Wer in Kärnten beruflich pendelt, kann noch bis 31. Oktober einen Antrag auf Fahrtkostenzuschuss stellen. Die Förderung richtet sich an Beschäftigte mit geringem bis mittlerem Einkommen, die regelmäßig längere Strecken zur Arbeit zurücklegen müssen. Administriert wird die Unterstützung von der Arbeiterkammer Kärnten.
Besonders für Personen, die auf das Auto angewiesen sind und täglich weite Wege bewältigen, stellen die gestiegenen Spritpreise eine finanzielle Herausforderung dar. Die Förderung soll das Pendeln leistbarer machen.
Wer hat Anspruch auf die Förderung?
Anspruchsberechtigt sind Kärntnerinnen und Kärntner, die mehrmals wöchentlich pendeln. Wer ein Jahreseinkommen unter 30.000 Euro hat und mehr als 30 Kilometer zur Arbeitsstätte fährt, erhält das Kärntner Klimaticket zu 100 Prozent gefördert. Auch Autofahrer können die Unterstützung in Anspruch nehmen.
Günther Goach, Präsident der Arbeiterkammer, erklärt: „Kärnten ist ein Pendlerland. Viele Menschen legen täglich lange Wege zurück und sie dürfen mit den steigenden Kosten nicht allein gelassen werden. Wir setzen uns dafür ein, Mobilität leistbar zu halten, egal ob jemand auf das Auto angewiesen ist oder mit Bus und Bahn fährt.“
Zusätzlich 75 Euro durch Sprit-Bonus
Neben dem Fahrtkostenzuschuss gibt es den „Kärntner Sprit-Bonus“ in Höhe von 75 Euro. Diese einmalige Unterstützung des Landes steht Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmern und Lehrlingen zu, die die Voraussetzungen für den Fahrtkostenzuschuss erfüllen, mit dem Privatfahrzeug pendeln und mindestens 30 Kilometer einfache Wegstrecke zurücklegen.
Irene Hochstetter-Lackner, stellvertretende AK-Direktorin und Vorsitzende des Arbeitnehmerförderungsbeirats, betont: „Gerade für Menschen, die täglich auf ihr Auto angewiesen sind, zählt jeder Euro. Mit dem Sprit-Bonus kommt eine zusätzliche Unterstützung bei jenen an, die lange Wege zur Arbeit zurücklegen.“ Anträge für den Sprit-Bonus können bis 31. Dezember eingereicht werden.
Weitere Informationen zum Fahrtkostenzuschuss und zum „Kärntner Sprit-Bonus“ sind auf der Website arbeitnehmerfoerderung.at verfügbar oder telefonisch unter 050 477-4003 erhältlich.
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