Falsche Kündigungsfrist: AK erkämpft 5.800 Euro

Mathias FischerMathias Fischer
Mann mit Karohemd sitzt auf Sofa und hält Dokumente, hält sich Stirn.
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Eine Handelsangestellte fand nach ihrem Urlaub die Kündigung im Briefkasten. Die AK Burgenland prüfte das Schreiben und stellte fest: Der Arbeitgeber hielt die Kündigungsfrist nicht ein. Nach einer Intervention erhielt die Frau rund 5.800 Euro nachbezahlt.

Eine 40-jährige Handelsangestellte kehrte aus dem Urlaub zurück und entdeckte in ihrem Briefkasten die Kündigung. Die Frau arbeitete zu diesem Zeitpunkt bereits mehr als fünf Jahre in dem Betrieb. Verunsichert durch den Fund kontaktierte sie die Rechtsberatung der AK Burgenland.

Bei der Überprüfung des Kündigungsschreibens stellte Mag. Martin Sugetich von der AK einen entscheidenden Fehler fest: Der Arbeitgeber hatte die im Kollektivvertrag vorgeschriebene Kündigungsfrist nicht beachtet. „Der Kollektivvertrag für Handelsangestellte sieht nämlich vor, dass Dienstverhältnisse, die länger als fünf Jahre gedauert haben, nur zum Quartalsende gekündigt werden dürfen“, erläutert der Rechtsexperte.

Kündigung zum falschen Termin

Die Kündigung war auf den 15. Mai 2026 datiert. Korrekt wäre jedoch eine Beendigung zum 30. Juni 2026 gewesen. Nach der Intervention der AK beim Arbeitgeber wurden der Frau alle Ansprüche bis zum richtigen Beendigungstermin ausbezahlt. Insgesamt erhielt sie 5.845,64 Euro nachbezahlt.

Sugetich betont die Bedeutung korrekter Kündigungsfristen: „Die richtigen Kündigungsfirsten und -termine einzuhalten ist im Zuge einer Beendigung von großer Bedeutung, weil davon wichtige arbeitsrechtliche Ansprüche abhängen.“ Dies gelte sowohl für Kündigungen durch den Arbeitgeber als auch durch Arbeitnehmer. Er empfiehlt, Kündigungen stets von der Arbeiterkammer überprüfen zu lassen – auch wenn man selbst ein Dienstverhältnis beenden möchte.

Quelle: https://bgld.arbeiterkammer.at/service/presse/Kuendigung-per-Post.html

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