Familienhund in Weingarten erschossen – 1.000 Euro Belohnung

Der 14-jährige Mischling „Alfi“ wurde im August in Walkersdorf am Kamp mit einer Schusswunde tot aufgefunden. Die Tierschutzorganisation Tierschutz Austria setzt nun eine Belohnung für Hinweise aus, die zur Verurteilung des Täters führen.
Herbert Bichler war mit seinem Nova-Scotia-Mischling auf der gewohnten Gassirunde in einem Weingarten unterwegs. Der Rüde blieb in der Nähe seines Halters, kehrte jedoch nicht zurück. Nach stundenlanger Suche wurde das Tier vier Tage später tot entdeckt – mit einer Schusswunde am Rumpf. Der Besitzer hatte keinen Knall gehört. Ob ein Schalldämpfer verwendet wurde, ist Gegenstand der Ermittlungen. Der Schütze ist weiterhin unbekannt.
Tierschutz Austria hat eine Belohnung von 1.000 Euro ausgesetzt. Die Summe wird bei rechtsgültiger Verurteilung des Täters ausbezahlt. Sachdienliche Hinweise können an martin.aschauer@tierschutz-austria.at gerichtet werden. Die Informationen werden gesammelt und an die Polizei weitergegeben.
„Ein 14-jähriger Hund liegt mit einer Kugel im Körper, und niemand steht dafür gerade. 1.000 Euro sind wenig gegen ein Leben. Sie sind das Signal: Dieser Fall versandet nicht“, erklärt Martin Aschauer, Sprecher von Tierschutz Austria.
Jagdsaison bringt erhöhtes Risiko
Der Vorfall ereignete sich im August, noch vor dem Höhepunkt der Jagdsaison. Ab 1. Oktober gelten in Niederösterreich die Schusszeiten auf Fasan und Feldhase, letzterer in Weingärten bis Ende Jänner. Fuchs, Steinmarder und Wildschwein dürfen ganzjährig bejagt werden. Weingärten sind kein geschützter Bereich: Das niederösterreichische Jagdrecht sieht für Rehwild dort eigene, teils verlängerte Schusszeiten vor.
„Alfi ist tot – der Täter läuft frei, und die Jagd-Saison fängt erst an. Warnwesten und hohes Alter schützen nicht“, so Aschauer.
Mehrere Fälle dokumentiert
Der Fall ist kein Einzelfall. Tierschutz Austria dokumentiert mehrere ähnliche Vorfälle:
- Cooper, Border Collie, Oberösterreich, 27. Dezember 2025: bei Tageslicht wenige Meter vor dem Halter erschossen, trotz Neon-Geschirr. Begründung: Fuchs.
- Bailey, Australian-Shepherd-Husky-Mix, Steiermark, Jänner 2026: Warnweste getragen, rund 17 Meter zum Hochstand entfernt. Begründung: Fuchs.
- Peach, Katze: in Lebendfalle gefangen, per Kopfschuss getötet. Anzeige durch Tierschutz Austria führte zu Freispruch.
„Das Gesetz macht aus Familienhunden Zielscheiben. Nicht erst im Herbst. Das ganze Jahr“, kritisiert Aschauer. Solange Landesjagdgesetze den Abschuss erlauben, bleibe jedes Gassigehen ein Risiko.
Rechtsgutachten sieht Verfassungswidrigkeit
Ein Rechtsgutachten von Univ.-Prof.in Dr.in Erika Wagner aus dem Jahr 2025 kommt zum Schluss: Der Abschuss von Haustieren ist verfassungswidrig, unverhältnismäßig und ethisch nicht vertretbar. Die Regelungen stammen aus einer Zeit geringer rechtlicher Tierwürde, widersprechen dem Eigentumsschutz und privilegieren Jagdhunde gegenüber Familienhunden ohne sachliche Rechtfertigung.
Forderungen an Bund und Länder
Tierschutz Austria fordert Bund und Länder auf, vor dem Höhepunkt der Herbstjagd zu handeln:
- Österreichweites Verbot der Tötung von Haustieren in allen Landesjagdgesetzen.
- Verpflichtende psychologische Eignungstests für Jagdscheinbesitzer:innen.
- Alkoholverbot bei der Jagd und wirksame Tests.
- Sofortiger Entzug von Jagd- und Waffenkarte bei Verstößen.
- Einheitliche, statistische Erfassung von Haustierabschüssen (Meldepflicht) und Schadenersatz für Halter:innen.
Die Organisation ruft dazu auf, eine Petition zu unterschreiben. Über 25.000 Menschen haben bereits unterzeichnet. Die Petition ist unter https://www.tierschutz-austria.at/unterstuetze-uns/petitionen/petition-haustierabschuss-stoppen/ abrufbar.
Quelle: OTS
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