Familiennachzug für Asylberechtigte in rechtlicher Schwebe

Der Regierungsstopp für die Familienzusammenführung ist ausgelaufen, doch eine Nachfolgeregelung fehlt. Bis die Bundesländer der Verlagerung in das Niederlassungsgesetz zustimmen, herrscht ein rechtliches Vakuum.
Die von der Bundesregierung erlassene Notverordnung zum Stopp der Familienzusammenführung ist mit Donnerstag ausgelaufen. Eine neue rechtliche Regelung existiert jedoch noch nicht, wodurch in diesem Bereich derzeit ein rechtliches Vakuum besteht. Eine Änderung ist erst zu erwarten, wenn die Landesregierungen der Verlagerung des Familiennachzugs in das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz zugestimmt haben.
Daniel Gahleitner-Gertz erklärte gegenüber der APA, dass die Notverordnung bereits seit Mitte Juni faktisch bedeutungslos gewesen sei. Zu diesem Zeitpunkt wurde die rechtliche Basis für Anträge auf Familienzusammenführung aus dem Asylgesetz entfernt. Laufende Verfahren wurden pausiert, bis neue gesetzliche Bestimmungen in Kraft treten.
Neue Regelung über Niederlassungsverordnung
Der Nationalrat beschloss bereits im Mai, den Familiennachzug künftig über die Niederlassungsverordnung zu regeln. Diese legt fest, wie viele Personen aus Drittstaaten außerhalb von EU und EWR nach Österreich einreisen dürfen. Bisher umfasste sie bereits den Familiennachzug von Arbeitnehmern, etwa Ehepartnern von Arbeitskräften aus der Westbalkan-Region.
Künftig soll die Verordnung auch für Familienangehörige von Asylberechtigten gelten. Die entsprechende Bestimmung ist jedoch noch nicht in Kraft, da sie die Zustimmung aller Landeshauptleute erfordert. Diese wird zwar erwartet, die Länder haben dafür aber noch mehrere Wochen Zeit.
Komplizierte Verhandlungen mit den Ländern
Die Niederlassungsverordnung wird vom Innenminister mit den Bundesländern ausverhandelt. Seit die FPÖ in mehreren Landesregierungen mitregiert, gestalten sich die Verhandlungen schwieriger. Bereits im Vorjahr drängten Niederösterreich und die Steiermark erfolgreich auf eine Reduktion der zugeteilten Plätze. Der Wunsch St. Pöltens, die Quote auf null zu setzen, wurde aus rechtlichen Gründen nicht erfüllt.
Die Komplexität des Verfahrens zeigt sich daran, dass im Vorjahr erst im Dezember eine Verordnung für 2025 in Begutachtung ging – die Quote für das fast abgelaufene Jahr wurde also im letzten Monat festgelegt. Dieser Wert wurde dann auch für 2026 übernommen.
Sehr niedrige Quote angekündigt
Die zusätzliche Kategorie des Familiennachzugs für Asylberechtigte dürfte die Verhandlungen weiter erschweren. Das Innenministerium will jedoch nur wenige Quotenplätze bereitstellen. Ressortchef Gerhard Karner (ÖVP) kündigte mehrfach an, dass es sich um einen sehr niedrigen Wert handeln werde.
Ob der generelle Stopp rechtlich zulässig war, ist weiterhin ungeklärt. Mehrere Menschenrechtsorganisationen legten Ende April bei der EU-Kommission Beschwerde ein. Asylkoordination und Diakonie argumentierten unter anderem, dass der von Österreich behauptete Ausnahmezustand und die Gefährdung der öffentlichen Ordnung nicht vorgelegen seien. Auch gegen die Verlagerung in die Niederlassungsverordnung wurden rechtliche Bedenken geäußert.
Quelle: APA
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