Felssturz von Bondo: Freispruch für fünf Angeklagte

Nach dem tödlichen Felssturz von Bondo im Jahr 2017 mit acht Todesopfern hat das Regionalgericht Maloja fünf Angeklagte vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Unter den Opfern waren auch zwei Österreicher aus der Steiermark.
Das Regionalgericht Maloja hat die fünf Angeklagten im Zusammenhang mit dem Felssturz von Bondo 2017 freigesprochen. Den Schweizer Behörden wird keine Mitschuld an den tragischen Folgen des Unglücks angelastet. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass keine Beweise vorlagen, wonach es vor dem Unglück eindeutige Hinweise auf ein bevorstehendes Großereignis gegeben hätte.
Bei dem Unglück verloren acht Wanderer ihr Leben: ein Ehepaar aus der Steiermark, vier Deutsche und zwei Schweizer. Die Gerichtsverhandlung fand in Pontresina statt.
Vorwurf der unterlassenen Wegsperrung
Im Zentrum der Anklage stand die Frage, ob die Verantwortlichen die Wanderwege hätten sperren müssen. In der Region waren lediglich Warntafeln aufgestellt worden. Zu den Angeklagten zählten ein Förster, ein Geologe und die damalige Gemeindepräsidentin.
Gerölllawine begrub Wanderwege
Am 23. August 2017 hatte ein Bergsturz am 3.369 Meter hohen Piz Cengalo im Kanton Graubünden eine Gerölllawine ausgelöst. Rund drei Millionen Kubikmeter Gestein stürzten ins Tal und begruben die Wanderwege unter meterhohen Schuttmassen. Die Wanderer wurden von den Gesteinsmassen in den Tod gerissen. In der Folge zerstörten Murgänge Gebäude im etwa vier Kilometer entfernten Ort Bondo.
Ermittlungen nach Berufung wieder aufgenommen
Nach einer ersten Untersuchung waren die Ermittlungen eingestellt worden. Die Begründung lautete unter anderem, der verheerende Bergsturz sei nicht vorhersehbar gewesen. Die Angehörigen der Opfer legten dagegen Berufung ein und stellten die Qualität des zunächst erstellten Gutachtens infrage. Ein neuer Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass die Sperrung der Wanderwege angebracht gewesen wäre.
Quelle: APA/dpa
Worüber spricht Graz morgen?
Kostenloses News Briefing aus deiner Region – jeden Morgen um 6 Uhr.
Mit der Anmeldung nimmst du die Datenschutzerklärung zur Kenntnis.