Ferialjobs: AK Kärnten warnt vor fehlerhaften Abrechnungen

Nach Ende der Sommerferien sollten Ferialpraktikanten ihre Endabrechnungen genau prüfen. Die Arbeiterkammer Kärnten weist darauf hin, dass fehlerhafte Lohnabrechnungen immer wieder vorkommen und bietet kostenlose Unterstützung an.
Derzeit erhalten tausende Kärntner Ferialpraktikanten ihre Abrechnungen für den Sommerjob. Die Arbeiterkammer Kärnten empfiehlt, die Unterlagen genau zu prüfen, damit keine Ansprüche verloren gehen. Fehler bei Endabrechnungen kommen laut AK-Präsident Günther Goach immer wieder vor. Bei Fragen oder Unklarheiten bietet das Jugendreferat AK Young kostenlose Unterstützung an.
Anspruch auf alle Arbeitspapiere
AK-Jugendreferent Erich Malle weist darauf hin, dass Ferialpraktikanten in einem regulären Arbeitsverhältnis stehen. Für sie gelten dieselben arbeitsrechtlichen Bestimmungen und kollektivvertraglichen Regelungen wie für andere Beschäftigte. Nach Ende des Dienstverhältnisses müssen Arbeitgeber sämtliche Arbeitspapiere aushändigen.
Dazu gehören eine vollständige Lohn- beziehungsweise Gehaltsabrechnung, die Abmeldung von der Sozialversicherung, der Jahreslohnzettel sowie eine Arbeitsbescheinigung und ein qualifiziertes Dienstzeugnis.
Gehaltszettel genau prüfen
Der Gehaltszettel muss klar und nachvollziehbar gestaltet sein. Angeführt werden muss das Bruttoentgelt, das zumindest dem jeweiligen Kollektivvertrag entsprechen muss. Existiert kein Kollektivvertrag, besteht Anspruch auf ein ortsübliches Entgelt. Dieses liegt laut AK üblicherweise zwischen 950 und 1.200 Euro brutto pro Monat.
Ebenso müssen sämtliche Abzüge, etwa für die Sozialversicherung oder andere Abgaben, sowie das tatsächlich ausbezahlte Nettoentgelt nachvollziehbar ausgewiesen werden.
Malle betont, dass jede geleistete Arbeitsminute entlohnt werden müsse. Daher seien Mehr- und Überstunden ebenso auf der Abrechnung anzuführen wie das anteilige Urlaubs- und Weihnachtsgeld, sofern dies im Kollektivvertrag vorgesehen ist. Nicht konsumierte Urlaubstage werden durch eine Urlaubsersatzleistung abgegolten. Pro Arbeitsmonat entstehen dabei 2,5 Urlaubstage.
Keine vorschnellen Unterschriften
Besondere Vorsicht sei bei Verzichtserklärungen oder Ausgleichsklauseln geboten, die mitunter Teil von Endabrechnungen sind. Wer solche Dokumente unüberlegt unterschreibt, kann dadurch Ansprüche auf offene Überstunden oder Sonderzahlungen verlieren.
Wer Fehler entdeckt oder ausstehende Zahlungen vermutet, sollte das fehlende Entgelt rasch schriftlich, vorzugsweise per eingeschriebenem Brief, einfordern. Da viele Kollektivverträge kurze Verfallsfristen vorsehen, kann zu langes Zuwarten finanzielle Nachteile mit sich bringen.
Zu viel bezahlte Steuer zurückholen
Liegt das steuerpflichtige Jahreseinkommen unter der Lohnsteuergrenze von rund 13.308 Euro, fällt grundsätzlich keine Lohnsteuer an. Wurden während des Ferialjobs dennoch Lohnsteuer oder Beiträge im Rahmen einer Negativsteuer beziehungsweise Sozialversicherungsrückerstattung einbehalten, können diese im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt zurückgefordert werden. Dafür bleibt bis zu fünf Jahre Zeit.
Kostenlose Hilfe für Jugendliche
Ferialarbeiter und Lehrlinge sind Mitglieder der Arbeiterkammer Kärnten und können deren Beratungsangebote kostenlos in Anspruch nehmen. Bei Fragen zu Gehaltsabrechnungen, Arbeitszeiten oder Verträgen unterstützt die Jugendabteilung der AK Kärnten unter der Telefonnummer 050 477-1002 oder per E-Mail an jugend@akktn.at.
Quelle: https://kaernten.arbeiterkammer.at/service/presse/Abrechnungen-nach-Ferialjob-kontrollieren-.html
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