Fernwärme: AK fordert mehr Rechte für Konsumenten

Mathias FischerMathias Fischer
Vertrag mit Kugelschreiber und Händen auf Papier, nahaufnahme
© Sven Vietense, stock.adobe.com

Die Bundeswettbewerbsbehörde kritisiert monopolartige Strukturen am Wärmemarkt. Rund 15.000 burgenländische Haushalte haben kaum Rechte, können Anbieter nicht wechseln und erhalten schwer verständliche Rechnungen. Die Arbeiterkammer verlangt nun ein eigenes Gesetz.

13 Prozent der Haushalte im Burgenland nutzen Fernwärme zum Heizen. Laut einer aktuellen Sektorenuntersuchung der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) haben diese Konsumenten deutlich weniger Rechte als etwa Stromkunden. Ein Anbieterwechsel ist meist nicht möglich, Rechnungen sind oft unverständlich und ein Preisvergleich zu anderen Heizformen kaum durchführbar.

„Wir fordern daher mehr Klarheit für Konsumentinnen und Konsumenten, vergleichbare Preise, eine unabhängige Kontrolle des Marktes und ein Wärme- und Kältewirtschaftsgesetz“, erklärt AK-Präsident Gerhard Michalitsch.

Monopolartige Strukturen im Wärmemarkt

Die BWB-Untersuchung zeigt zur beginnenden Heizsaison deutliche Monopolstrukturen auf. Im Burgenland erzeugen mehr als 90 Biomasseheizwerke und mehrere Holzkraftwerke Fernwärme aus 100 Prozent Biomasse. Diese wird über Leitungen direkt in die Gebäude geliefert oder in Anlagen nahe beim Haus erzeugt. Versorgt werden rund 15.000 private Haushalte sowie Dienstleistungsgebäude wie Hotels, Büros und Spitäler.

Allen gemeinsam sei, dass Wärmekunden kaum Rechte hätten, betont AK-Expertin Ines Lukiæ-Zjajo. Im Gegensatz zu Stromkunden fehle es an Schutzbestimmungen wie dem Recht auf Ratenzahlung, Regelungen bei Abschaltung und Lieferantenausfall, strengen Transparenzvorschriften bei der Abrechnung sowie einem Sozialtarif.

Sechs Forderungen der Arbeiterkammer

Die AK unterstützt die BWB-Empfehlung nach einem einheitlichen Rechtsrahmen und einer Schlichtungsstelle mit hoheitlichen Befugnissen entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Konkret verlangt die Arbeiterkammer:

  • Vergleichbare Preise: Standardisierte Tarife, eine bessere Preisvergleichsplattform und klare Informationen zu Heizkosten bereits vor Abschluss von Miet- oder Kaufverträgen.
  • Angemessenheitsprüfung: Vor einer verpflichtenden Heizungsumstellung auf erneuerbare Systeme muss geprüft werden, ob die neuen Heizkosten angemessen sind.
  • Verständliche Abrechnungen: Jede Rechnung muss Verbrauchspreis, Grundpreis, Messkosten, Anschlusskosten sowie Kosten für Erstinbetriebnahme, An- und Abschaltungen klar ausweisen. Die Formate sollen vereinheitlicht werden.
  • Preisaufsicht: Klare Regeln für die Preisbildung bei Fernwärme und Zentralheizungen sollen faire und nachvollziehbare Kosten sicherstellen.
  • Unabhängige Behörde: Eine eigene Stelle soll Preise beobachten, Streitfälle schlichten und große Anbieter kontrollieren.
  • Einheitliches Gesetz: Alle wichtigen Vorschriften sollen in einem Wärme- und Kältewirtschaftsgesetz gebündelt werden statt in zahlreichen Einzelregelungen.

Die Forderungen zielen darauf ab, den Wärmemarkt für die Energiewende fit zu machen und Haushalte beim schrittweisen Umstieg auf nachhaltige Heiz- und Kühlsysteme zu unterstützen.

Quelle: https://bgld.arbeiterkammer.at/service/presse/Mehr-Klarheit-bei-Preisen-und-Vertraegen.html

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