Feuer und Rauchen im Wald bis Oktober verboten

Im Bezirk Schärding gilt bis Ende Oktober ein striktes Verbot für offenes Feuer und Rauchen in Waldgebieten. Die Regelung betrifft auch Bereiche in Waldnähe, etwa beim Freibad in Engelhartszell.
Die Marktgemeinde Engelhartszell macht auf die geltende Waldbrandschutz-Verordnung Nr. 1/2026 der Bezirkshauptmannschaft Schärding aufmerksam. Diese untersagt vom 18. April bis 31. Oktober 2026 das Entzünden von Feuer sowie das Rauchen in sämtlichen Waldgebieten des Bezirks Schärding.
Das Verbot erstreckt sich auch auf Gefährdungsbereiche in Waldnähe. Dazu zählt beispielsweise der Donauabschnitt beim Freibad in Engelhartszell.
Strafen bis zu 7.270 Euro möglich
Verstöße gegen die Verordnung werden angezeigt. Bei Übertretungen drohen Geldstrafen bis zu 7.270 Euro oder alternativ eine Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen.
Quelle: https://www.engelhartszell.at/Information_der_Marktgemeinde_-_Waldbrandschutzverordnung_1
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