Feuer und Rauchen im Wald im Bezirk Spittal verboten

Wegen Trockenheit und Windböen hat die Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau ein sofortiges Verbot für das Anzünden von Feuer und das Rauchen im Wald erlassen. Die Regelung gilt ab sofort für den gesamten politischen Bezirk.
Die Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau hat wegen der aktuellen Witterungsbedingungen ein striktes Verbot für jegliches Feueranzünden sowie für das Rauchen im Wald verhängt. Die Verordnung tritt mit sofort in Kraft und gilt bis auf Weiteres.
Als Grund für die Maßnahme nennt die Behörde die herrschende Trockenheit und auftretende Windböen, die die Entstehung und Ausbreitung von Waldbränden besonders begünstigen. Das Verbot erstreckt sich nicht nur auf Waldflächen selbst, sondern auch auf den Gefährdungsbereich des Waldes.
Zu diesem Gefährdungsbereich zählen alle waldnahen Flächen, unabhängig von der jeweiligen Kulturgattung. Die Regelung gilt für den gesamten politischen Bezirk Spittal an der Drau.
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