Feuerbrand: Meldepflicht bei Verdacht auf Pflanzenkrankheit
Die bakterielle Pflanzenkrankheit Feuerbrand bedroht Obst- und Zierbäume in Österreich. Wer befallene Gewächse vermutet, muss dies umgehend den Behörden melden. Für Menschen und Tiere besteht keine Gefahr.
Die durch das Bakterium Erwinia amylovora ausgelöste Krankheit richtet vor allem an Apfel- und Birnbäumen erhebliche wirtschaftliche Schäden an. Betroffen sind sowohl Streuobstbäume als auch Intensivobstbauflächen sowie bestimmte Ziergehölze aus der Familie der Rosengewächse.
Aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr unterliegt Feuerbrand der Meldepflicht. Jeder Bürger ist verpflichtet, einen Verdachtsfall sofort zu melden. Für Mensch und Tier geht von der Pflanzenkrankheit keine Gefahr aus.
Verdächtige Pflanzen nicht berühren
Wer Anzeichen der Krankheit entdeckt, darf die betroffenen Pflanzen oder Pflanzenteile auf keinen Fall berühren. Stattdessen muss umgehend die Gemeinde oder der zuständige Feuerbrand-Beauftragte informiert werden. In Bad Schönau ist dies Gottfried Dopler unter der Telefonnummer +43 664 300 24 70.
Bestätigt sich der Verdacht nach einer Begutachtung, leitet die Gemeinde alle weiteren Maßnahmen ein. Die Rodung oder der Ausschnitt befallener Pflanzen darf ausschließlich von eingeschulten Personen durchgeführt werden. Eine Nachkontrolle der Bestände erfolgt vier Wochen sowie ein Jahr später durch den Gemeindebeauftragten.
Symptome erkennen
Typische Anzeichen für einen Befall sind braune, vertrocknete Pflanzenteile sowie eine hakenförmige Verkrümmung junger Triebe. Sehr selten ist Bakterienschleim an den Pflanzenteilen sichtbar.
Nur durch rasches Handeln kann eine weitere Verbreitung der hochansteckenden Krankheit verhindert werden. Die Gemeinde appelliert an die Mithilfe der Bevölkerung.
Quelle: https://www.badschoenau.at/VERDACHT_AUF_FEUERBRAND_-_MELDEPFLICHT_
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