Feuerverbot im Bezirk Zell am See wegen Waldbrandgefahr

Pia ProdingerPia Prodinger
© Mit KI (Gemini) generiert

Wegen anhaltender Trockenheit gilt im gesamten Bezirk Zell am See ab sofort ein Feuer- und Rauchverbot in Wäldern. Die Bezirkshauptmannschaft hat die Schutzmaßnahme am Montag verordnet.

Die Bezirkshauptmannschaft Zell am See hat aufgrund hoher Waldbrandgefahr ein striktes Verbot erlassen. Das Anzünden von Feuer sowie das Rauchen sind in allen Waldgebieten des politischen Bezirks und deren Gefährdungsbereichen untersagt.

Grund für die Maßnahme ist die etablierte Oberbodentrockenheit im gesamten Bezirk. Laut Prognosen der GeoSphere Austria besteht eine hohe Waldbrandgefahr. Eine Besserung der Lage sei in den kommenden Tagen nicht zu erwarten, die Situation werde sich weiter verschärfen.

Gefährdungsbereich umfasst angrenzende Flächen

Das Verbot gilt nicht nur für Waldflächen selbst. Auch angrenzende Bereiche fallen darunter, von denen aus Bodenfeuer oder Funkenflug auf benachbarte Wälder übergreifen könnte.

Die Verordnung wurde am 27. Juli 2026 erlassen und tritt mit dem auf die Kundmachung im Landesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft. Grundlage ist Paragraf 41 Absatz 1 des Forstgesetzes 1975.

Bis zu 7.270 Euro Strafe möglich

Bei Verstößen gegen das Verbot drohen empfindliche Sanktionen. Die Behörde kann Geldstrafen von bis zu 7.270 Euro verhängen. Alternativ ist eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu vier Wochen vorgesehen.

Die Bezirkshauptmannschaft appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste, das Verbot einzuhalten und damit aktiv zum Schutz der Wälder beizutragen.

Quelle: https://www.taxenbach.gv.at/verordnung-zum-waldbrandschutz-im-politischen-bezirk-zell-am-see

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