Feuerverbot im Wald: Bezirk Zell am See erlässt Verordnung

Wegen hoher Waldbrandgefahr hat die Bezirkshauptmannschaft Zell am See ein sofortiges Feuer- und Rauchverbot im Wald verhängt. Die Verordnung gilt für alle Waldflächen im Bezirk und tritt mit 28. Juli in Kraft.
Die Bezirkshauptmannschaft Zell am See hat am 27. Juli 2026 eine Verordnung zum Waldbrandschutz erlassen. Mit sofortiger Wirkung ist jegliches Feueranzünden sowie das Rauchen im Wald verboten.
Grund für die Maßnahme sind Prognosen der GeoSphere Austria, die für den gesamten Bezirk aufgrund einer etablierten Oberbodentrockenheit eine hohe Waldbrandgefahr ausweisen. Eine Veränderung der Situation im Laufe der nächsten Tage wird nicht erwartet, die Lage dürfte sich weiter verschärfen.
Verbot gilt auch für Gefährdungsbereich
Das Verbot umfasst alle Waldflächen im politischen Bezirk. Darüber hinaus gilt es auch für den sogenannten Gefährdungsbereich. Darunter fallen alle Flächen, von denen aus die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen – unabhängig von der Kulturgattung.
Strafen bis zu 7.270 Euro möglich
Verstöße gegen die Verordnung werden als Verwaltungsübertretung geahndet. Gemäß § 174 Abs. 1 lit. a Zif. 17 des Forstgesetzes 1975 drohen Geldstrafen bis zu 7.270 Euro oder eine Ersatzfreiheitsstrafe bis zu vier Wochen.
Die Verordnung tritt mit dem auf deren Kundmachung im Landesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft. Erlassen wurde sie auf Grundlage von § 41 Abs. 1 Forstgesetz 1975.
Quelle: https://www.ffzellamsee.at/news/erhoehte-waldbrandgefahr-2
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