Feuerverbot in Wäldern im Bezirk Braunau bis Oktober
Wegen anhaltender Trockenheit gilt im Bezirk Braunau eine Waldbrandschutz-Verordnung. Feuer entzünden und Rauchen sind in Waldgebieten bis Ende Oktober untersagt.
Die Trockenheit hat die Gefahr von Waldbränden im Bezirk Braunau deutlich steigen lassen. Bereits ein einzelner Funke kann ausreichen, um trockenes Laub, Gras oder Unterholz zu entzünden.
Seit April ist eine Waldbrandschutz-Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Braunau in Kraft. Diese untersagt in sämtlichen Waldgebieten und deren Gefährdungsbereichen das Entzünden von Feuer sowie das Rauchen. Das Verbot gilt bis 31. Oktober 2026.
Lagerfeuer und Rauchen in Waldnähe verboten
Konkret untersagt sind Lager- und Grillfeuer, Funkenflug durch Maschinen sowie das Rauchen in der Nähe von Wäldern. Das Bezirksfeuerwehrkommando Braunau ruft dazu auf, die Vorschriften strikt zu befolgen, um Brände und deren schwerwiegende Folgen für Mensch, Natur und Eigentum zu verhindern.
Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer werden ersucht, mit entsprechenden Hinweisschildern auf die Verordnung aufmerksam zu machen.
Bei Brandverdacht oder einem Waldbrand soll sofort der Notruf 122 gewählt werden.
Quelle: https://www.schwand.at/Erhoehte_Wald-_und_Flurbrandgefahr
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