Feuerwehr Bad Gastein entfernt keine Wespennester

Pia ProdingerPia Prodinger
Wespen und Wespennest mit Verbotsschild Feuerwehr, Naturschutzgesetz und Schädlingsbekämpfungskontaktieren-Symbol
© Mit KI (Gemini) generiert

Die Freiwillige Feuerwehr Bad Gastein weist darauf hin, dass sie grundsätzlich keine Wespennester beseitigt. Wespen und Hornissen sind geschützte Insekten, deren Nester nur in Ausnahmefällen entfernt werden dürfen.

Die Freiwillige Feuerwehr Bad Gastein erhält regelmäßig Anfragen zur Beseitigung von Wespennestern. In einer aktuellen Information stellt die Feuerwehr klar, dass sie diese Aufgabe nicht übernimmt.

Als Grund nennt die Feuerwehr den gesetzlichen Schutzstatus der Tiere. Wespen und Hornissen gelten als nützliche Insekten und fallen unter das Naturschutzgesetz. Die Beseitigung oder Zerstörung ihrer Nester ist daher nur in begründeten Ausnahmefällen erlaubt.

Einsatz nur bei unmittelbarer Gefahr

Die Feuerwehr rückt ausschließlich aus, wenn eine unmittelbare Gefahr besteht. Das ist der Fall bei einer nachgewiesenen Insektengiftallergie, wenn Kleinkinder oder pflegebedürftige Personen akut gefährdet sind oder wenn eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben vorliegt und keine andere Möglichkeit zur Gefahrenabwehr existiert.

In allen übrigen Fällen empfiehlt die Feuerwehr, einen ausgebildeten Schädlingsbekämpfungsbetrieb zu kontaktieren. Die Feuerwehr betont, dass diese Regelung sicherstellt, dass die Einsatzkräfte für tatsächliche Notfälle jederzeit verfügbar bleiben.

Quelle: https://www.bad-gastein.at/Entfernung_von_Wespennestern

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