Feuerwehr darf Pools als Löschwasser nutzen
Bei Hitze und Trockenheit wird jeder Liter Wasser wertvoll. Die Freiwillige Feuerwehr Hagenberg weist darauf hin, dass private Schwimmbecken und Teiche im Brandfall als Wasserquelle dienen können.
Pools und Teiche in Privatgärten können bei Bränden als Löschwasserquelle genutzt werden. Darauf macht die Freiwillige Feuerwehr Hagenberg aufmerksam. Besonders bei anhaltender Hitze und Trockenheit wird Wasser zur wertvollen Ressource, im Brandeinsatz zählt oft jeder Liter.
Wenn geeignete Löschwasserentnahmestellen fehlen oder nicht ausreichen, kann die Feuerwehr je nach Einsatzlage und gesetzlichen Grundlagen auch auf private Wasserreserven zurückgreifen. Das betrifft sowohl Schwimmbecken als auch Gartenteiche.
Duldungspflicht im Katastrophenfall
In Oberösterreich besteht im Katastrophenfall eine Duldungspflicht. Das Oberösterreichische Katastrophenschutzgesetz sieht vor, dass notwendige Maßnahmen zur Abwehr einer Katastrophe geduldet werden müssen. Dazu gehört bei entsprechender Einsatzlage auch die Nutzung privater Wasserreserven wie Pools oder Teiche.
Die Feuerwehr appelliert an die Bevölkerung, im Ernstfall zur Verfügung zu stehen, damit ausreichend Löschwasser bereitsteht.
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