Flachau: Bebauungsplan für Mooshäusl liegt auf

Mona HopfingerMona Hopfinger
Flächenwidmungsplan und Grundkarte von Mooshäusl II, Gemeinde Flachau, mit Lupe
© Mit KI (Gemini) generiert

In Flachau können Bürger ab sofort Einsicht in den Entwurf zur Teiländerung des Flächenwidmungsplans und den Bebauungsplan für das Gebiet „Mooshäusl II“ nehmen.

Die Gemeinde Flachau hat den Entwurf zur Änderung des Flächenwidmungsplans samt Bebauungsplan der Grundstufe für den Bereich „Mooshäusl II“ zur öffentlichen Einsicht aufgelegt. Interessierte können die Dokumente mindestens vier Wochen lang während der Amtsstunden im Gemeindeamt einsehen oder online unter www.flachau.salzburg.at abrufen.

Die Kundmachung erfolgt gemäß § 65 Abs 3 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009. Nach durchgeführten Prüfungen zu Ausschlusskriterien und Umwelterheblichkeit wurde festgestellt, dass keine Umweltprüfung notwendig ist.

Einwendungen möglich

Träger öffentlicher Interessen sowie Personen, die ein Interesse glaubhaft machen können, dürfen innerhalb der Auflagefrist schriftliche und begründete Einwendungen einreichen. Diese müssen durch geeignete Unterlagen belegt werden, damit eine ordnungsgemäße Beurteilung möglich ist.

Quelle: https://www.flachau.salzburg.at/Kundmachung_Auflage_Entwurf_Teilaenderung_Flaechenwidmungsplan_und_Aufstellung_Bebauungsplan_der_Grundstufe_Bereich_Mooshaeusl

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