Flachau: Flächenwidmungsplan liegt zur Einsicht auf

Mathias FischerMathias Fischer
© Mit KI (Gemini) generiert

Die Gemeinde Flachau legt den Entwurf zur Änderung des Flächenwidmungsplanes für das Gebiet „Hoagascht II“ mindestens vier Wochen lang öffentlich auf. Einwendungen können während dieser Frist schriftlich eingebracht werden.

Der Entwurf für die Teiländerung des Flächenwidmungsplanes im Bereich „Hoagascht II“ kann ab sofort im Gemeindeamt Flachau während der Amtsstunden eingesehen werden. Die Unterlagen sind zudem auf der Website der Gemeinde abrufbar. Die Auflagefrist beträgt mindestens vier Wochen.

Nach den durchgeführten Prüfungen zu Ausschlusskriterien und Umwelterheblichkeit wurde festgestellt, dass keine Umweltprüfung notwendig ist. Dies geht aus der Kundmachung gemäß Salzburger Raumordnungsgesetz 2009 hervor.

Einwendungen möglich

Träger öffentlicher Interessen sowie Personen, die ein Interesse glaubhaft machen können, haben das Recht, innerhalb der Auflagefrist begründete schriftliche Einwendungen einzubringen. Diese müssen durch geeignete Unterlagen belegt werden, damit eine einwandfreie Beurteilung möglich ist.

Die Unterlagen zur Flächenwidmungsplanänderung stehen auf der Website der Gemeinde zum Download bereit. Das Gemeindeamt ist montags von 07.30 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie dienstags bis freitags von 07.30 bis 12 Uhr geöffnet.

Quelle: https://www.flachau.salzburg.at/Teilaenderung_Flaechenwidmungsplan_Bereich_Hoagascht_II

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