Forstliches Sperrgebiet in Steinbach am Attersee

In Steinbach am Attersee werden ab 17. August mehrere Bereiche als forstliches Sperrgebiet ausgewiesen. Die Sperre gilt bis 19. Oktober 2026.
Die Gemeinde Steinbach am Attersee hat ein forstliches Sperrgebiet verordnet, das vom 17. August bis 19. Oktober 2026 in Kraft ist. Betroffen sind mehrere Straßen und Bereiche im Gemeindegebiet.
Konkret umfasst die Sperre folgende Zonen: den Bereich Rutschung Fangriedl, die Kreuzung Fangriedlstraße, die Laxenbachstraße, die Bramosen Süd Straße sowie die Attergaustraße bis Praterstern.
Weitere Informationen erteilt das Gemeindeamt Steinbach am Attersee unter der Telefonnummer +43 7663 255 0 oder per E-Mail an gemeinde@steinbach-attersee.ooe.gv.at.
Quelle: https://www.steinbach-attersee.at/Forstliches_Sperrgebiet
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