FPÖ verteidigt Wiederholung von Landtagsabstimmung

Nach dem Auszug der Opposition aus dem steirischen Landtag hält FPÖ-Klubobmann Marco Triller an der Rechtmäßigkeit der wiederholten Abstimmung fest. Die Videoaufzeichnung belege einen Fehler der Präsidentin, die Geschäftsordnung erlaube die Korrektur.
Der FPÖ-Klubobmann im steirischen Landtag, Marco Triller, hat die Kritik der Opposition an der wiederholten Abstimmung zurückgewiesen. Einen Tag nach dem gemeinsamen Auszug von SPÖ, Grünen, KPÖ und Neos aus dem Landtag bezeichnete er deren Vorwürfe als „Hysterie“ und „absurd“. Die Oppositionsparteien hatten von einem „Dammbruch“ und „Verfassungsbruch“ gesprochen.
Triller verwies auf die Videoaufzeichnung der Sitzung, die den Ablauf dokumentiere. Demnach habe die sitzungsführende Präsidentin einen Fehler gemacht, den sie durch eine erneute Abstimmung korrigieren wollte. Erst als die Opposition, insbesondere deren Klubobmann Hannes Schwarz, lautstark Einspruch erhoben habe, sei die Sitzung für eine Präsidiale unterbrochen worden.
Falsche Einlagezahl aufgerufen
Laut Triller liegt der Kern des Problems in einem formalen Fehler: Statt des Antrags mit der Einlagezahl 1644/4 sei die Einlagezahl 144/4 zur Abstimmung aufgerufen worden. „Die Präsidentin hat schlicht über eine falsche Einlagezahl abstimmen lassen“, erklärte der FPÖ-Klubobmann. Wenn nicht eindeutig sei, worüber abgestimmt werde, könne das Ergebnis keine Gültigkeit beanspruchen.
Besonders aussagekräftig sei, dass ausgerechnet jene Fraktionen, die den Antrag eingebracht hätten, dagegen gestimmt haben sollen. Dies zeige, dass das Ergebnis nicht dem tatsächlichen Willen des Landtages entspreche, so Triller.
Berufung auf Verfassungsgerichtshof
Die Geschäftsordnung des Landtages Steiermark sehe vor, dass der Präsident Abstimmungen durchführt und deren Ergebnis ausspricht. Dabei müsse eindeutig sein, worüber abgestimmt wird. Triller berief sich zudem auf die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes, der in einem ähnlichen Fall festgehalten habe, dass Zweifel am Ergebnis einer Abstimmung auch dann bestehen können, wenn unklar ist, worüber abgestimmt wurde.
„Letztlich ist entscheidend, dass das Abstimmungsergebnis die wahre Meinung der Abgeordneten widerspiegelt“, betonte der FPÖ-Klubobmann. Die Opposition stelle ihre eigene Interpretation über beweisbare Tatsachen und höchstgerichtliche Judikatur.
Kritik am Auszug der Opposition
Scharfe Worte fand Triller für den Auszug der Opposition aus dem Landtag. Wer sich über angebliche Brüche der Geschäftsordnung empöre, solle zuerst vor der eigenen Tür kehren. Mit dem geschlossenen Auszug habe sich die Opposition über ihre parlamentarischen Pflichten hinweggesetzt und fast 30 Tagesordnungspunkte liegen gelassen.
„Damit hat sie sogar ihre eigenen politischen Themen einer Show geopfert, die des Parlamentarismus unwürdig ist“, kritisierte Triller. Wer so handle, solle anderen keine Belehrungen über Demokratie erteilen.
Abschließend lud der FPÖ-Klubobmann die Opposition ein, am Freitag in der Sonderpräsidiale zur Sachlichkeit zurückzukehren. Die Steirer erwarteten sich von ihren Abgeordneten Arbeit im Landtag und keine von Selbstbeschäftigung geprägte Politshow.
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