FPÖ warnt vor Schließung von Bezirksgerichten in Kärnten

Die Freiheitlichen lehnen eine Gesetzesänderung ab, die nach ihrer Ansicht zur Schließung von Bezirksgerichten führen könnte. Der FPÖ-Verfassungssprecher kritisiert die Vorlage als Angriff auf die Justizinfrastruktur in Kärnten.
Der freiheitliche Verfassungssprecher Michael Schilchegger hat sich in einer Debatte zur Änderung des Volksgruppengesetzes und des Gerichtsorganisationsgesetzes gegen die Schließung von Bezirksgerichten ausgesprochen. Er sieht hinter der Beschlussvorlage einen Versuch, Gerichtsstandorte wie Bleiburg, Ferlach oder Eisenkappel zu schließen. Die FPÖ lehne solche Schließungen in Kärnten und anderen Bundesländern kategorisch ab.
Kritik an Gerichtsschließungen trotz hoher Gebühren
Schilchegger bezeichnete es als unverständlich, funktionierende Gerichtsstandorte in Zeiten budgetärer Knappheit zu schließen. Das Justizbudget und die Gerichtsstruktur würden überwiegend durch Gerichtsgebühren finanziert, die im europäischen Vergleich besonders hoch seien. Die rechtssuchende Bevölkerung bezahle sich ihre Gerichtsstrukturen weitgehend selbst, weshalb Schließungen eine Ungerechtigkeit gegenüber der Kärntner Bevölkerung darstellten, unabhängig von deren Volksgruppenzugehörigkeit.
Gleichzeitig stellte der FPÖ-Politiker die Frage nach der Verwendung der frei werdenden Mittel. Während Gerichte in den Regionen geschlossen werden sollen, plane die Regierung neue Justizanstalten in Kleingemeinden. Als Beispiel nannte er das oberösterreichische Asten, wo neben einer bestehenden Anstalt mit 300 Plätzen eine weitere für 500 Häftlinge errichtet werden solle. In der 7.000-Einwohner-Gemeinde wäre dann jeder zehnte Einwohner ein Häftling.
Anstieg ausländischer Häftlinge als Hauptproblem
Schilchegger verwies auf das eigentliche Grundproblem: die steigende Kriminalität und die Entwicklung der Strafhaft. Obwohl Strafgerichte seit Jahren mildere Urteile fällen und seltener Freiheitsstrafen verhängen würden, sei die Zahl der Insassen in den vergangenen sieben Jahren von rund 9.000 auf etwa 10.000 gestiegen. Verantwortlich dafür sei vor allem der massiv gestiegene Anteil ausländischer Häftlinge, der von rund 2.900 im Jahr 2005 auf mehr als 5.100 im Jahr 2026 angewachsen sei. Mittlerweile seien mehr als die Hälfte aller Strafgefangenen keine österreichischen Staatsbürger.
Die richtige Antwort auf diese Entwicklung sei weder die Freilassung von 500 Häftlingen noch der Neubau weiterer Gefängnisse, sondern die Abschiebung fremder Straftäter in ihre Heimatländer, forderte Schilchegger. Falls die Regierung dennoch neue Einrichtungen plane, müssten es zumindest Schubhaftzentren sein, damit ausländische Straftäter bis zu ihrer tatsächlichen Abschiebung angehalten werden können.
Verfassungsrechtliche Bedenken und Kritik an Volksgruppendefinition
Der FPÖ-Verfassungssprecher erhob auch verfassungsrechtliche Einwände gegen die Regierungsvorlage. Ob der vorgesehene Paragraf 47c des Gerichtsorganisationsgesetzes mit den Vorgaben des Artikels 83 Bundes-Verfassungsgesetz vereinbar sei, sei keineswegs abschließend geklärt. Die Freiheitlichen würden darauf ein besonderes Augenmerk legen.
Kritisch bewertete Schilchegger zudem die Neuregelung der Volksgruppendefinition. Die vorgesehene abschließende Definition der autochthonen Volksgruppen sei im Jahr 2026 irreführend. Ein österreichischer Staatsbürger könne etwa slowenische Vorfahren haben und dennoch mit deutscher Muttersprache aufgewachsen sein.
Besonders problematisch seien die im Gesetz vorgesehenen Sondervorteile. So sehe das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz vor, dass künftig Bewerber für den richterlichen Dienst bevorzugt aufgenommen werden sollen, wenn sie neben Deutsch auch Slowenisch sprechen. Diese Bevorzugung solle für den gesamten Sprengel des Oberlandesgerichts Graz gelten und damit für ganz Kärnten sowie die gesamte Steiermark.
Diese Regelung widerspreche aus freiheitlicher Sicht rechtsstaatlichen Grundsätzen, so Schilchegger. Sie verletze den Gleichheitsgrundsatz aller Staatsbürger vor dem Gesetz und gehe weit über das historische Siedlungsgebiet der Kärntner Slowenen hinaus. Bemerkenswert sei, dass in Deutschland der AfD gerade das Konzept einer ethnisch-kulturellen Volkszugehörigkeit vorgeworfen werde, während die österreichische Bundesregierung nun genau ein solches Konzept im Verfassungsrang gesetzlich festschreiben wolle.
Die Beschlussvorlage diene dem Schutz von Privilegien und Partikularinteressen und liege nicht im Interesse der Mehrheitsbevölkerung, bekräftigte Schilchegger. Die FPÖ werde der Vorlage nicht zustimmen.
Quelle: OTS
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