Frankenmarkt warnt vor rücksichtslosen E-Scooter-Fahrern

Die Gemeinde Frankenmarkt appelliert an E-Scooter-Nutzer, mehr Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer zu nehmen. Beschwerden über rücksichtsloses Verhalten häufen sich, besonders die Benützung von Gehsteigen ist verboten.
Die Gemeinde Frankenmarkt schlägt Alarm: Immer mehr Beschwerden über rücksichtslose E-Scooter-Fahrer gehen bei der Verwaltung ein. In einer aktuellen Aussendung weist die Gemeinde eindringlich darauf hin, dass Gehsteige und Gehwege für E-Scooter tabu sind.
Besonders Eltern werden aufgefordert, ihre Kinder im richtigen Umgang mit den Elektrorollern zu schulen und selbst als Vorbild voranzugehen. Die geltenden Verhaltensvorschriften müssten strikt eingehalten werden, so die Gemeinde.
Strenge Regeln für Kinder und Jugendliche
Kinder unter zwölf Jahren dürfen im öffentlichen Verkehr nicht allein mit einem E-Scooter fahren. Sie müssen von einer mindestens 16 Jahre alten Person beaufsichtigt werden. Eine Ausnahme gilt nur, wenn das Kind einen Radfahrausweis besitzt. Für alle unter Zwölfjährigen besteht zudem Helmpflicht.
Diese Verstöße sind verboten
Die Gemeinde listet mehrere Verbote auf: Eine zweite Person darf nicht mitfahren. Telefonieren während der Fahrt ist nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt. Die Alkoholgrenze liegt bei 0,8 Promille, das Fahren unter Suchtgifteinfluss ist untersagt.
Zur Pflichtausstattung gehören eine wirksame Bremsvorrichtung, weiße Rückstrahler nach vorne, rote nach hinten und gelbe an den Seiten. Bei Dunkelheit und schlechter Sicht sind zusätzlich ein weißes Licht vorne und ein rotes Rücklicht vorgeschrieben.
E-Scooter müssen wie Fahrräder so abgestellt werden, dass sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können. Die Gemeinde appelliert: „Schauen wir aufeinander, denn nur so kann ein friedliches und unfallfreies Miteinander garantiert werden.“
Quelle: https://www.frankenmarkt.at/ACHTUNG_E-Scooter-Fahrer_
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