Freispruch für „Unsterblich“-Mitglied löst Empörung aus

Ein 41-Jähriger aus der Gruppe „Unsterblich Wien“ wurde vergangene Woche vom Vorwurf der Wiederbetätigung freigesprochen.
Vergangene Woche sprach ein Gericht einen 41-jährigen Mann vom Vorwurf der Wiederbetätigung frei, obwohl er eine Lederkutte mit SS-Totenkopf-Motiv getragen hatte und bei einer Hausdurchsuchung umfangreiches NS-Propagandamaterial beschlagnahmt worden war. Lediglich wegen unerlaubten Waffenbesitzes wurde er zu drei Monaten bedingt verurteilt. Der Mann gehört zur rechtsextremen Hooligan-Gruppe „Unsterblich Wien“.
Jahrelange Ermittlungen des Staatsschutzes
Dem Prozess gingen jahrelange Ermittlungen der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) voraus. Anlass waren öffentliche Auftritte von Anhängern der Gruppierung, die seit November 2021 wiederholt mit Lederkutten erschienen, auf denen stilisierte NS-Symbole zu sehen waren. Im September 2023 fanden Hausdurchsuchungen bei 13 Verdächtigen in Wien und Niederösterreich statt, bei denen zahlreiche NS-Devotionalien sichergestellt wurden.
Mauthausen Komitee spricht von „Skandal“
Der Angeklagte ist den Behörden bekannt. 2022 war er bereits wegen eines Verstoßes gegen das Verbotsgesetz verurteilt worden. Laut DSN zählt er zu den „engsten Vertrauten“ des verurteilten Neonazis Gottfried Küssel. Umso irritierender sei die Prozessführung der Vorsitzenden gewesen, sagte Alexander Winkler von der Plattform „Stopp die Rechten“ gegenüber „Ö1“. Es seien „fast schon amikale“ Töne angeschlagen worden, inklusive Geburtstagsglückwünsche für den Angeklagten.
„Die Verhandlungsführung und der Freispruch sind ein Skandal der Sonderklasse“, kritisierte Willi Mernyi, Vorsitzender des Mauthausen Komitees Österreich (MKÖ), in einer Aussendung. „Mit Inkompetenz allein kann man das nicht erklären: Offenbar ist der Rechtsruck in Teilen der Justiz angekommen. Im konkreten Fall erwarten wir, dass die Staatsanwaltschaft Nichtigkeit anmeldet.“ Wie Nina Bussek, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, auf APA-Anfrage bekannt gab, hat die Staatsanwaltschaft bereits Rechtsmittel angemeldet. Der Teilfreispruch ist somit nicht rechtskräftig. Das MKÖ appellierte an das Justizministerium, rasch das Verbotsgesetz und dessen Anwendung zu evaluieren.
Auch Verteidiger David Jodlbauer zeigte sich „einigermaßen überrascht“ über das Urteil. Sein Mandant sei tatsachengeständig gewesen, sie hätten eher mit einem Schuldspruch gerechnet, sagte er mit Verweis auf vergangene Urteile. Erst im August war ein weiterer Mann erstinstanzlich zu 20 Monaten bedingt verurteilt worden – für das Tragen derselben Kutte.
Kutte mit SS-Symbolik und Reichskriegsflagge
Die Staatsanwaltschaft Wien warf dem 41-Jährigen vor, mehrmals bei Sportveranstaltungen mit einer Lederkutte aufgetreten zu sein. Auf deren Rückseite war ein Totenkopf zu sehen, der der SS-Division „Totenkopf“ nachempfunden ist. Auf der Vorderseite befand sich eine Fahne, die der Reichskriegsflagge zur Zeit des Nationalsozialismus nachempfunden ist. Statt des Hakenkreuzes waren die Buchstaben FAK (Abkürzung des Fußballklub Austria Wien) und statt des Eisernen Kreuzes ein weißes Kreuz auf rotem Grund abgebildet. Die restlichen Segmente waren in violett statt rot gehalten. Der Name „Unsterblich“ war ebenfalls auf der Kutte festgehalten. Auch ein T-Shirt mit dem Totenkopf sowie der Abkürzung „HH“ für die Parole „Heil Hitler“ soll er getragen haben.
Bei der Hausdurchsuchung wurden zudem zahlreiche einschlägige CDs mit nationalsozialistischen Songtexten festgestellt. Ein Auszug: „Die BRD (Bundesrepublik Deutschland, Anm.) ist uns egal und völlig gleich, denn unsere Heimat ist das Deutsche Reich. Die Republik ist uns egal, vollkommen gleich, denn unser Auftrag ist und bleibt das Deutsche Reich.“ Verurteilt wurde er für den Besitz eines Messers mit einer Gesamtlänge von 18 cm und Klingenlänge von 8 cm, obwohl ihm der Besitz von Waffen verboten war.
Austria schloss Gruppierung bereits 2013 aus
„Unsterblich Wien“ ist ein ehemaliger Fanclub der Wiener Austria. Im Rahmen einer Anpassung des Maßnahmenkataloges gegen Radikalismus und Antisemitismus des Vereins wurden bereits 2013 alle namentlich bekannten Mitglieder und Unterstützer der Vereinigung mit Hausverboten belegt. Der Gruppierung wurde der Fanclub-Status entzogen, und sie wurde aus dem Verein ausgeschlossen. Gegen mehrere Mitglieder gelten österreichweite Stadionverbote.
Quelle: APA
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