Freisprüche nach tödlichem Brand auf Reiterhof

Ein Gericht in Korneuburg hat am Montag eine 57-Jährige und einen 37-Jährigen vom Vorwurf der Aussetzung und unterlassenen Hilfeleistung freigesprochen. Ein rumänischer Stallbursche war im Dezember 2025 nach einem Containerbrand auf einem Reiterhof im Bezirk Bruck an der Leitha gestorben.
Das Landesgericht Korneuburg hat am Montag zwei nicht rechtskräftige Freisprüche im Zusammenhang mit einem tödlichen Containerbrand auf einem Reiterhof im Bezirk Bruck an der Leitha verkündet. Die 57-jährige Hofbesitzerin und ihr 37-jähriger Lebensgefährte waren wegen Aussetzung, Quälen oder Vernachlässigen wehrloser Personen sowie unterlassener Hilfeleistung angeklagt. Der Einzelrichter begründete die Freisprüche mit zu vielen Zweifeln für eine Verurteilung.
Stallbursche starb nach Containerbrand
Am 22. Dezember 2025 war ein Container in Brand geraten, in dem zwei rumänische Brüder als Stallburschen auf dem Hof untergebracht waren. Die genaue Brandursache konnte nicht geklärt werden. Einer der beiden Männer, ein 38-Jähriger, erlitt schwerste Verbrennungen und starb wenige Stunden später im Wiener AKH. Sein Bruder wurde zunächst nach Wien und später nach Rumänien gebracht.
Vorwurf: Verzögerte Übergabe an Rettungskräfte
Die Staatsanwaltschaft warf den Angeklagten vor, den schwerverletzten 38-Jährigen nach dem Brand aufgefordert zu haben, sich im Büro vor den Rettungskräften zu verstecken. Erst nach 20 bis 30 Minuten sei der Mann den Einsatzkräften übergeben worden, obwohl hochgradige Verbrennungen und Blutspuren am Boden erkennbar gewesen seien. Dadurch sei der Stallbursche in eine hilflose Lage gebracht worden, so die Anklage.
Der medizinische Sachverständige Wolfgang Denk stellte fest, dass der 38-Jährige aufgrund der Verbrennungen "todgeweiht" gewesen sei. Selbst bei sofortiger Behandlung im AKH hätte er nicht überlebt.
Angeklagte bestritten Vorwürfe
Die 57-jährige Hofbesitzerin wies die Vorwürfe zurück. Sie habe die beiden Stallburschen nach dem Brand gefragt, ob alles in Ordnung sei, was diese bejaht hätten. Dass einer von ihnen verletzt war, habe sie nicht gewusst. Den schwerverletzten Mann habe sie erst später im Büro aufgefunden, wo er dann von der Rettung behandelt wurde. Die Frau berief sich auch auf einen Schockzustand.
Der 37-jährige Zweitangeklagte gab an, die beiden Stallburschen aus Sicherheitsgründen vom Brandobjekt weggeschickt zu haben. Auch ihm hätten sie versichert, dass es ihnen gut gehe.
Bruder des Opfers nicht erschienen
Der Bruder des verstorbenen Stallburschen war trotz Zeugenladung nicht zum Prozess erschienen. Seine Aussagen wurden verlesen. Darin belastete er die Hofbesitzerin, die zu ihm gesagt haben soll: „Du bist da schwarz bei uns, verhalt' dich ruhig.“ Die 57-Jährige räumte ein, dass eines der beiden Arbeitsverhältnisse noch nicht angemeldet gewesen sei. Dieser Punkt war nicht Teil des Verfahrens. Der Staatsanwaltschaft wurde zudem Urkundenunterdrückung im Zusammenhang mit Personalausweisen vorgeworfen.
Richter sah keine belastbaren Beweise
Der Einzelrichter sprach beide Angeklagte von sämtlichen Vorwürfen frei. Das Beweisverfahren habe nicht ergeben, dass die Beschuldigten einen Überblick über den Zustand der beiden Männer gehabt hätten. Auch dass Hilfeleistung verhindert worden sei, weil Arbeitsverhältnisse nicht angemeldet waren, habe sich nicht erwiesen. Der Staatsanwalt gab zum Urteil keine Erklärung ab.
Quelle: APA
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