Friedhof St. Florian entfernt Basteleien von Gräbern

Auf dem Friedhof in St. Florian dürfen nur noch Kerzen und natürlicher Blumenschmuck auf Gräbern platziert werden. Selbstgebastelte Erinnerungsstücke von Kindern werden ebenso entfernt wie andere persönliche Gegenstände, so der ORF.
Die Friedhofsverwaltung St. Florian setzt strenge Regeln für die Grabgestaltung durch. Persönliche Gegenstände, Figuren und unkonventionelle Erinnerungsstücke sind auf dem Friedhof kaum noch zu sehen, da es klare Vorgaben für die Gestaltung gibt.
Friedhofsverwalter Gernot Grammer berichtet, dass früher teilweise alte Pokale, Plastikfiguren oder sogar Bierflaschen auf den Gräbern standen. Auch Zigarettenschachteln seien abgelegt worden. Dies habe einen großen Aufwand für die ehrenamtliche Friedhofsbetreuung bedeutet.
Nur Kerzen und Blumen erlaubt
Mittlerweile sind ausschließlich Kerzen und natürlicher Blumenschmuck gestattet. Die Friedhofsverwaltung entfernt alles, was über diese Vorgaben hinausgeht – auch wenn es sich um Gegenstände mit besonderer persönlicher Bedeutung für Angehörige handelt.
Besonders betroffen sind selbstgebastelte Erinnerungsstücke von Kindern, mit denen sich diese von verstorbenen Familienmitgliedern verabschieden. Auch solche Basteleien dürfen nicht auf den Gräbern bleiben. Die Friedhofsverwaltung bewahrt die entfernten Gegenstände jedoch auf, damit Angehörige sie abholen können.
Konflikt zwischen Regel und Trauer
Grammer sieht darin einen grundsätzlichen Konflikt. Einerseits soll eine Regelung für alle Gräber gleich gelten. Andererseits ist der Grabschmuck für viele Menschen ein sehr persönlicher Ausdruck ihrer Trauer.
Die Diskussion erinnert an einen Fall aus Leonding Ende vergangenen Jahres. Ohne Vorwarnung war das Grab einer Frau nach Ablauf einer Frist abgeräumt worden – die Angehörigen wurden nicht informiert. Der Fall warf dieselben Fragen auf: Wie strikt dürfen Friedhofsregeln ausgelegt werden, und wo beginnt die Rücksichtnahme auf persönliche Trauer?
„Wie regelt man etwas für alle gleich gültig und ist gleichzeitig den Emotionen gegenüber nicht gleichgültig? Auf diese Frage gibt es wahrscheinlich so viele Antworten wie es Menschen gibt“, sagt Grammer. Die Friedhofsverwaltung hält an der bestehenden Regelung fest. Die Regelung soll für alle Hinterbliebenen gleich gelten und gleichzeitig sicherstellen, dass der Friedhof einheitlich gepflegt aussieht.
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