Fünf Angeklagte vor Gericht wegen totem Baby in Nickelsdorf

Wegen des toten Neugeborenen, das im Jänner am Grenzübergang Nickelsdorf gefunden wurde, stehen ab Mittwoch fünf Personen vor dem Landesgericht Eisenstadt. Der damals 17-jährigen Mutter wird Tötung eines Kindes bei der Geburt vorgeworfen, vier Verwandten die Beteiligung an einem Mord.
Am Landesgericht in Eisenstadt beginnt am Mittwoch der Prozess um ein totes Neugeborenes, das im vergangenen Jänner am Grenzübergang Nickelsdorf im Bezirk Neusiedl am See aufgefunden worden war. Auf der Anklagebank sitzen fünf Personen: die zum Tatzeitpunkt 17-jährige Mutter des Mädchens sowie ihre Mutter, ihre Schwester, ihr Bruder und ihr Schwager.
Der jugendlichen Erstangeklagten wird vorgeworfen, das lebend geborene Mädchen nach der Geburt durch Würgen und stumpfe Gewalteinwirkung gegen den Schädel getötet zu haben. Ihr droht bei einer Verurteilung eine Haftstrafe von bis zu zweieinhalb Jahren.
Verwandte sollen Tat unterstützt haben
Die vier mitangeklagten Verwandten sollen die junge Frau bei der Tat unterstützt und abgeschirmt sowie Spuren des Verbrechens beseitigt haben. Ihnen drohen im Fall einer Verurteilung zehn bis 20 Jahre Haft, mit Ausnahme des jungen Viertangeklagten auch lebenslange Haft.
Die fünf Angeklagten, die nach wie vor in Untersuchungshaft sitzen, sollen gemeinsam in einem Kleinbus unterwegs gewesen sein. Die 17-Jährige sei am Grenzübergang Nickelsdorf kurz ausgestiegen, um das tote Baby in einer Tragetasche abzulegen.
Schädel-Hirn-Trauma als Todesursache
Das getötete Kind war am 18. Jänner 2026 von Reisenden gefunden worden. Eine Obduktion ergab, dass das Mädchen lebend geboren worden und unter Fremdeinwirkung zu Tode gekommen war. Als Todesursache wurde ein Schädel-Hirn-Trauma festgestellt.
Der Prozess ist vorerst für zwei Tage angesetzt. Am Donnerstag könnte es bereits ein Urteil geben.
Quelle: APA
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