Fundamt Gleisdorf: Regeln für Finder und Verlierer

Die Stadtgemeinde Gleisdorf informiert über die Abgabe von Fundsachen. Gegenstände ab einem Wert von zehn Euro oder mit offensichtlicher Wichtigkeit müssen beim Service-Center abgegeben werden. Finder haben Anspruch auf Finderlohn.
Wer in Gleisdorf einen Gegenstand findet, der mehr als zehn Euro wert ist oder offensichtlich wichtig für den Eigentümer erscheint – etwa Kreditkarten oder Schlüssel – muss diesen bei der zuständigen Behörde abgeben. Das Service-Center der Stadtgemeinde Gleisdorf ist die richtige Anlaufstelle für solche Fundsachen. Tiere fallen nicht unter diese Regelung.
Gefährliche Gegenstände zur Polizei
Bei Schusswaffen, verbotenen Waffen, Schieß- und Sprengmitteln sowie Kriegsmaterial ist die Polizeiinspektion Gleisdorf zuständig. Solche Funde müssen dort abgegeben oder gemeldet werden. Die Polizei ist unter der Telefonnummer 059/133 6264-0 erreichbar.
Anspruch auf Finderlohn
Finder haben gegenüber dem Eigentümer Anspruch auf einen Finderlohn von zehn Prozent des gemeinen Wertes. Bei Gegenständen, deren Wert 2.000 Euro übersteigt, halbiert sich der Prozentsatz für den übersteigenden Betrag.
Ein Beispiel: Bei einem Collier im Wert von 3.000 Euro ergibt sich ein Finderlohn von 250 Euro (2.000 Euro x 10 Prozent plus 1.000 Euro x 5 Prozent). Wird eine Fundsache innerhalb eines Jahres nicht vom Verlustträger beansprucht, geht das Eigentum an den Finder über. Ein Verzicht darauf ist möglich.
Suche nach verlorenen Gegenständen
Eine Auflistung der Fundgegenstände ist auf der Website der Stadtgemeinde unter „Formulare & Downloads“ verfügbar. Wer seinen verlorenen Gegenstand dort nicht findet, kann auch auf www.fundamt.gv.at nachsehen.
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