Funktionär wegen Urkundenfälschung verurteilt

Pia Prodinger
©APA/EVA MANHART (Symbolbild)

Ein Geschäftsführer muss 5.250 Euro Geldstrafe zahlen, weil er bei der Wirtschaftskammerwahl rund 20 Personen ohne deren Wissen als Kandidaten eintragen ließ. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, so der ORF.

Der Beschuldigte entschuldigte sich zu Verhandlungsbeginn und erklärte, er habe nicht gewusst, dass sein Vorgehen so gravierend sei. Später bezeichnete er die Praxis als „Serviceleistung“, die seit 35 Jahren so üblich sei. Er habe den Kandidaten für die Wirtschaftskammerwahl Bürokratie ersparen wollen, da das Prozedere kompliziert sei.

Unterschriften ohne Einverständnis verwendet

Die Staatsanwältin wertete das Vorgehen als Urkundenfälschung. Der Geschäftsführer soll von Unterstützungs- und Zustimmungserklärungen für die Freiheitliche Wirtschaft Kopien erstellt haben. Zum Teil ließ er Vordrucke unterschreiben. Mit diesen Unterschriften wurden nachträglich etwa 20 Personen als Kandidaten für die jeweiligen Sparten eingetragen.

Die Betroffenen wussten davon nichts und hatten dem auch nicht zugestimmt. Ein Betroffener bestätigte dies im März 2025 gegenüber dem ORF.

Gericht sah schweres Verschulden

Der Verteidiger argumentierte, die Wahl sei dadurch nicht beeinflusst worden und es sei kein Schaden entstanden. Er beantragte eine Diversion, also eine außergerichtliche Einigung.

Die Richterin lehnte den Antrag ab. Sie begründete dies mit der hohen Zahl der Betroffenen: „Sie haben das bei an die 20 Personen gemacht. Daher müssen wir von einem schweren Verschulden ausgehen“, sagte sie. Das Urteil lautet auf 150 Tagessätze, insgesamt 5.250 Euro.

Alle Beteiligten gaben keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.

Quelle: https://kaernten.orf.at/stories/3363746/

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