Gaflenz warnt vor illegaler Wasserentnahme aus Bächen

Mona HopfingerMona Hopfinger
Pumpe saugt Wasser aus einem Fluss in Österreich, Brücke im Hintergrund
© gaflenz.at

Die Marktgemeinde Gaflenz appelliert an die Bevölkerung, kein Wasser aus öffentlichen Gewässern zu entnehmen. Heuer führten viele Bäche kaum noch Wasser, manche Abschnitte trockneten vollständig aus. Pumpen sind ohne Genehmigung verboten.

Die Marktgemeinde Gaflenz hat eindringlich vor der widerrechtlichen Entnahme von Wasser aus öffentlichen Gewässern gewarnt. Der heurige Sommer habe deutlich gezeigt, wie verletzlich die Wasserressourcen seien. Aufgrund der anhaltend trockenen und extremen Witterung hätten zahlreiche Gewässer nur mehr sehr wenig Wasser geführt, teilweise seien Abschnitte vollständig ausgetrocknet.

Besonders problematisch sei die illegale Entnahme von Wasser aus Bächen, etwa zur Verwendung als Brauchwasser oder zum Befüllen von Schmutzwasserzisternen. Die Entnahme mittels Pumpen ist ohne entsprechende Genehmigung verboten. Jede zusätzliche Entnahme könne bei ohnehin niedrigen Wasserständen erhebliche Auswirkungen auf das natürliche Ökosystem haben.

Fischsterben und Probleme bei Viehtränke

Die Folgen waren heuer teilweise sofort zu sehen: In manchen Gewässerabschnitten gab es kein ausreichendes Wasser mehr für das Weidevieh. Auch die Fischbestände litten stark unter den niedrigen Wasserständen und dem Austrocknen einzelner Gewässerbereiche – deshalb kam es zu Fischsterben. Die Gemeinde bittet alle Bürgerinnen und Bürger, mit Wasser verantwortungsvoll und umweltschonend umzugehen. Wasser aus öffentlichen Gewässern darf nur nach den gesetzlichen Regeln entnommen werden

Verstärkte Kontrollen angekündigt

Wegen der zunehmenden Trockenheit und ihrer Folgen wird künftig genauer kontrolliert, ob unerlaubt Wasser entnommen wird. Wasser steht nicht einfach unbegrenzt zur Verfügung. Wer sorgsam mit den Gewässern umgeht, schützt damit nicht nur Natur und Tiere, sondern sichert auch die eigene Lebensgrundlage und die Zukunft kommender Generationen.

Was ist erlaubt, was verboten?

Laut Paragraf 8 des Wasserrechtsgesetzes (WRG) darf jede Person öffentliche Oberflächengewässer im Rahmen des sogenannten Gemeingebrauchs nutzen – ohne Bewilligung und ohne dafür zu bezahlen. Voraussetzung ist, dass dabei keine Rechte anderer verletzt werden und weder die Wasserqualität noch der Bachlauf verändert werden.

Erlaubt ist es, Wasser mit Handgefäßen wie Eimer, Gießkanne oder Kanister zu holen. Auch Tiere dürfen direkt am Gewässer oder mit handgeschöpftem Wasser getränkt werden. Ebenso zählt Freizeitnutzung dazu, etwa Baden, Schwimmen oder das Waschen von Gegenständen von Hand ohne chemische Reinigungsmittel.

Nicht erlaubt – beziehungsweise nur mit Bewilligung möglich – ist die Wasserentnahme mit Pumpen, egal ob elektrisch, mit Benzin oder Solarenergie betrieben. Auch fix verlegte Schläuche sind verboten. Genauso untersagt sind bauliche Eingriffe wie das Aufstauen des Baches oder feste Entnahmeanlagen sowie eine gewerbliche Nutzung, die über den privaten Bedarf hinausgeht.

Quelle: https://www.gaflenz.at/Wasser_ist_unsere_Lebensgrundlage_sorgsamer_Umgang_ist_wichtig_

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