Gamswildzählung in Salzburg: Ergebnisse bis 6. November

Mona HopfingerMona Hopfinger
Gams auf Felsklippe in den Bergen bei Salzburg, Kärnten, Steiermark mit Fernglas und Karte
© Mit KI (Gemini) generiert

In Salzburg wurde am 17. Oktober eine landesweite Gamswildzählung durchgeführt. Die Erhebung erfolgte zeitgleich mit Kärnten und der Steiermark. Bis 6. November müssen die Ergebnisse an die Salzburger Jägerschaft übermittelt werden.

Am Samstag, 17. Oktober, wurde in Salzburg eine landesweite Gamswildzählung durchgeführt. Die Erhebung fand zeitgleich mit den Bundesländern Kärnten und Steiermark statt. Hegemeister und Jagdausübungsberechtigte wurden zur Mitwirkung aufgerufen. Die Ergebnisse müssen bis spätestens Freitag, 6. November, an das Büro der Salzburger Jägerschaft übermittelt werden.

EU-Richtlinie erfordert Monitoring

Gamswild ist in Anhang V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union gelistet. Die dort angeführten Arten dürfen weiterhin bejagt werden, solange ihr günstiger Erhaltungszustand dauerhaft gesichert ist. Für alle Arten dieses Anhangs muss ein Monitoringsystem eingerichtet werden, um den Erhaltungszustand regelmäßig zu kontrollieren und die nachhaltige Entnahme entsprechend zu steuern. Die Gamswildzählung trägt wesentlich zu diesem Monitoring bei.

Eine flächendeckende Erfassung ist aufgrund der oft schwer zugänglichen und bewaldeten Lebensräume nur eingeschränkt möglich. In den meisten Revieren mit Gamswildvorkommen gibt es jedoch Bereiche, in denen sich die Tiere zu dieser Jahreszeit regelmäßig aufhalten und aus größerer Entfernung gut beobachtet werden können. Diese Gebiete werden auf Karten abgegrenzt und das dort beobachtete Gamswild möglichst vollständig erfasst.

Zählung erfasst nur Referenzflächen

Die Erhebung bildet nicht den gesamten Bestand eines Jagdreviers ab, sondern ausschließlich den am Zähltag erfassten Bestand innerhalb der ausgewiesenen Zählgebiete beziehungsweise der tatsächlich beobachteten Zählflächen. Durch regelmäßige Wiederholung können Bestandsentwicklungen auf diesen Referenzflächen langfristig dokumentiert und bewertet werden. Die diesjährige Zählung baut auf den Grundlagen der Jahre 2019 und 2022 auf.

Organisation der Zählung

Der Hegemeister bestimmt zusammen mit den betroffenen Jagdrevieren die Zählgebiete in einem Gamswildraum. Ein Gamswildraum besteht aus Lebensräumen oder Gebirgsstöcken, die als Population zusammenhängen. Zählgebiete dürfen auch über mehrere Wildregionen reichen.
Das ganze Zählgebiet wird in kleinere Zählflächen aufgeteilt. Dabei spielen die Reviergrenzen keine Rolle. Jede Zählfläche soll so groß sein, dass ein Zählteam sie in der vorgegebenen Zeit ganz absuchen kann. Die nötigen Karten gibt es im Geographischen Informationssystem des Landes Salzburg (SAGIS).

Anforderungen an Zählteams

Ein Zählteam hat mindestens zwei Personen. Mindestens eine davon soll nicht aus dem Revier stammen, unabhängig und fachlich geeignet sein. Auf der Karte wird eingetragen, wo der Beobachtungspunkt oder die Beobachtungslinie liegt. Dazu kommt die Zählfläche, die wirklich einsehbar war.
Die Zählung beginnt möglichst nach Sonnenaufgang. Empfohlen wird ein Start etwa 30 Minuten danach. Wie lange gezählt wird, legt man vorher für das ganze Zählgebiet gleich fest. Es sollen mindestens drei Stunden sein.
Wild, das in die Fläche hinein- oder aus ihr herauswechselt, wird mit Uhrzeit auf der Revierkarte oder dem Zählblatt notiert. Nach der Zählung vergleicht man Wechselwild und mögliche Doppelzählungen mit den Nachbarflächen und berücksichtigt sie.

Erfassung nach Altersklassen

Die beobachteten Gämsen werden nach Geschlecht und Altersklasse notiert. Dafür gibt es diese Gruppen: Kitze, Jahrlinge, mittelalte Tiere, alte Tiere und undefinierbare Gämsen.
Lässt sich ein Tier nicht klar nach Geschlecht oder Alter einordnen, zählt es als undefinierbare Gams. Im Hochgebirge müssen die Tiere oft aus großer Entfernung angesprochen werden. Mindestens muss man daher Kitze, Jahrlinge und mehrjährige Tiere auseinanderhalten. Kann man bei mehrjährigen Tieren weder das Geschlecht noch die Altersklasse klar erkennen, gelten auch sie als undefinierbare Gämsen.
Wenn die Zählung vorbei ist, gibt man die ausgefüllten Zählblätter und die Karten mit den Zählflächen beim Hegemeister ab. Er prüft, ob alles vollständig und stimmig ist.

Zusätzliche Bestandserfassung

Gleichzeitig mit der Gamswildzählung bat man die Jagdinhaber um eine Meldung. Sie sollten angeben, wie viele Gämsen sie im Herbst im ganzen Jagdgebiet beobachtet haben. Die Zahl soll auf fachkundigen Schätzungen beruhen. Wechselt Wild in angrenzende Jagdgebiete, muss man das beachten oder mit den Nachbarrevieren besprechen. So zählt man kein Tier doppelt.
In der Meldung sollen der geschätzte Gesamtbestand stehen und, wenn möglich, die Zahl der Böcke, Geißen, Jährlinge und Kitze.

Quelle: https://www.sbg-jaegerschaft.at/news/gamswildzaehlung-2026

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