Gasflaschen nicht in den Gelben Sack werfen

Mona HopfingerMona Hopfinger
Gasflaschen von Airgas stehen vor einem Zaun und Gebäuden.
© Daniil Prikhno / Pexels (Symbolbild)

Leere Gasflaschen gehören nicht in den Gelben Sack oder zu den Metallverpackungen. Auch scheinbar entleerte Behälter können Gasreste enthalten und in Müllfahrzeugen oder Sortieranlagen Brände oder Explosionen auslösen.

Nach dem Grillen, dem Campingurlaub oder der Party stellt sich oft die Frage, wohin mit der leeren Gasflasche. Die Antwort ist klar: Gasflaschen und Gaskartuschen müssen ins Altstoffsammelzentrum (ASZ) gebracht werden. Dort erfolgt die fachgerechte Übernahme und Entsorgung.

Der Grund: Selbst vermeintlich leere Behälter können noch Gasreste enthalten. Diese stellen in Müllfahrzeugen oder Sortieranlagen ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar und können im schlimmsten Fall zu Bränden oder Explosionen führen.

Nur leere Flaschen kostenlos

Im ASZ können nur leere Behälter kostenlos abgegeben werden. Volle Gasflaschen sind kostenpflichtig. Als leer gilt eine Gasflasche oder Gaskartusche erst dann, wenn die vorgesehene Sollbruchstelle geöffnet wurde. Dieser Schritt muss bereits zu Hause erledigt werden, da dies im ASZ aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt ist.

Nicht alle Flaschen ins ASZ

Bestimmte Gasflaschen dürfen nicht im Altstoffsammelzentrum abgegeben werden und müssen über konzessionierte Fachbetriebe entsorgt werden. Dazu zählen:

  • Gasflaschen über 1,4 Meter Länge
  • Flaschen mit Acetylen, Wasserstoff, Kohlenmonoxid, Chlorgas oder Ammoniak
  • Kältemittelbehälter

Bei Unsicherheit empfiehlt sich eine Nachfrage bei den Mitarbeitern des ASZ. Für Unternehmen gilt generell: Keine Annahme im ASZ. Firmen müssen sich an ihren Händler oder an einen befugten Entsorgungsfachbetrieb wenden.

Quelle: https://www.vichtenstein.ooe.gv.at/Gasflaschen_richtig_entsorgen

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