Gedersdorf informiert über Grabstellenverwaltung

Die Gemeinde Gedersdorf klärt über die Regelungen bei Grabstellen auf. Besonders wichtig: Wer ein „Heimgefallen“-Schild an einer Grabstelle entdeckt, sollte rasch die Friedhofsverwaltung kontaktieren.
Die Gemeinde Gedersdorf hat eine Information zur Verwaltung von Grabstellen veröffentlicht. Demnach wird eine Grabstelle stets für einen Zeitraum von zehn Jahren vergeben. Bevor diese Frist endet, erhalten Berechtigte eine Verlängerungsgebühr per Post zugeschickt.
Damit besteht die Möglichkeit, die Nutzung für weitere zehn Jahre fortzusetzen oder die Grabstelle aufzulassen. Eine Rückgabe ist durch eine Verzichtserklärung möglich. Dabei müssen sämtliche Grabaufbauten entfernt werden, die Grabstelle wird ebenerdig an die Gemeinde zurückgegeben.
Wenn Verlängerungsgebühren ausbleiben
In der Praxis geschieht es häufig, dass Verlängerungsgebühren nicht bezahlt werden. Auch kann es vorkommen, dass der Grabstellenbenützungsberechtigte verstirbt und in einer anderen Familiengrabstelle beigesetzt wird. Manchmal lassen sich Berechtigte aus verschiedenen Gründen nicht mehr ausfindig machen.
In solchen Fällen schreibt das Gesetz vor, ein „Heimgefallen“-Schild an der Grabstelle anzubringen. Darauf ist eine Frist von vier Monaten vermerkt. Innerhalb dieser Zeit sollen sich die Grabstellenbenützungsberechtigten bei der Friedhofsverwaltung melden.
Nach Ablauf dieser Frist fällt die Grabstelle laut Bestattungsgesetz automatisch in den Besitz der Gemeinde Gedersdorf zurück.
Kontaktaufnahme wichtig
Die Gemeinde betont, wie wichtig es ist, bei einem „Heimgefallen“-Schild an der eigenen Grabstelle umgehend die Friedhofsverwaltung zu kontaktieren. Nur so können die Kontaktdaten als grabstellenbenützungsberechtigte Person eingetragen werden.
Für weitere Fragen steht die Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer 02735 / 3316 zur Verfügung. Ansprechpartnerin ist Frau Amtsleiterin Stangl.
Quelle: https://www.gedersdorf.gv.at/Information_betreffend_Friedhof
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