Gedersdorf plant Änderung des Raumordnungsprogrammes

Die Gemeinde Gedersdorf legt einen Entwurf zur 27. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes und zur 30. Änderung des Bebauungsplanes auf. Betroffen sind fünf Katastralgemeinden.
Der Gemeinderat Gedersdorf plant eine Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes in den Katastralgemeinden Brunn im Felde, Stratzdorf, Theiß, Schlickendorf und Donaudorf. Es handelt sich um die 27. Änderung des Raumordnungsprogrammes sowie die 30. Änderung des Bebauungsplanes.
Der Entwurf liegt vom 12. Oktober bis einschliesslich 23. November 2026 im Gemeindeamt in Theiß zur Einsicht auf. Die Auflegungsfrist beträgt sechs Wochen.
Stellungnahmen möglich
Alle Bürgerinnen und Bürger können innerhalb der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abgeben. Der Gemeinderat wird rechtzeitig eingebrachte Stellungnahmen bei der endgültigen Beschlussfassung in Erwägung ziehen.
Ein Rechtsanspruch auf Berücksichtigung der Anregungen besteht allerdings nicht. Die Kundmachung sowie die Änderungsentwürfe stehen auf der Website der Gemeinde zum Download bereit.
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