Gefahrenzonenplan für Schwarza liegt zur Einsicht auf

Mathias FischerMathias Fischer
Wasserfall mit bemoosten Felsen und üppigem Grün in Österreich
© ribakos / Unsplash

Für die Schwarza wird derzeit eine Gefahrenzonenplanung nach dem Wasserrechtsgesetz erstellt. Der Entwurf kann ab 12. Oktober 2026 im Gemeindeamt Schwarzau im Gebirge eingesehen werden.

Im Auftrag der Bundeswasserbauverwaltung Niederösterreich wird für die Schwarza eine Gefahrenzonenplanung nach dem Wasserrechtsgesetz ausgearbeitet. Vertreten wird die Bundeswasserbauverwaltung durch das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wasserbau (WA3). Der Gefahrenzonenplan steht kurz vor dem Abschluss und dient als Fachgutachten für wasserrechtliche, baurechtliche und raumplanerische Fragestellungen.

Die Planung umfasst den Bereich von Schwarzau im Gebirge bis zum Leithaursprung bei Haderswörth in der Gemeinde Lanzenkirchen. Der Plan zeigt auf, welche Flächen konkret von Hochwasser überflutet sein können, und informiert die Bevölkerung über mögliche Hochwassergefährdungen an der Schwarza.

Einsichtnahme ab 12. Oktober möglich

Der Entwurf des Gefahrenzonenplanes für das Gemeindegebiet liegt während der Auflagefrist im Gemeindeamt Schwarzau im Gebirge zur Einsichtnahme auf. Die Auflagefrist beginnt am Montag, 12. Oktober 2026, um 12 Uhr und endet am Montag, 9. November 2026, um 12 Uhr. Während dieser Zeit können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf einsehen.

Nähere Details sind in der offiziellen Aussendung der Gemeinde zu finden, die als PDF-Dokument auf der Webseite der Gemeinde Schwarzau im Gebirge verfügbar ist.

Quelle: https://www.schwarzau-gebirge.gv.at/GEFAHRENZONENPLANUNG_Hochwasser_fuer_die_Schwarza

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