Geflügelpest: Ganz Österreich zum Risikogebiet erklärt

Mona HopfingerMona Hopfinger
Geflügelpestschild vor Stall mit Hühnern und Gänsen, fliegende Gans im Himmel
© Mit KI (Gemini) generiert

Wegen steigender Ausbruchszahlen der Vogelgrippe gilt nun das gesamte Bundesgebiet als Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko. Geflügelhalter müssen ab sofort besondere Schutzmaßnahmen umsetzen.

Mit Herbstbeginn steigen die Ausbruchszahlen der hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) in Europa deutlich an – sowohl bei Wildvögeln als auch bei gehaltenem Geflügel. Heuer wurden verhältnismäßig mehr Fälle im Hausgeflügel gemeldet als in den Vorjahren.

Die Vogelgrippe ist eine akute, hochansteckende Viruserkrankung der Vögel, die mit Fieber verläuft. Besonders empfänglich für das Virus sind Hühner, Puten und viele wildlebende Vogelarten. Enten, Gänse und Tauben erkranken kaum oder zeigen keine Symptome, tragen aber zur Verbreitung des Erregers bei. Erkrankungen beim Menschen nach Infektionen mit H5N1 sind im aktuellen Seuchengeschehen in Europa bisher nicht nachgewiesen worden.

Schutzmaßnahmen für Geflügelhalter

Um die Geflügelbestände zu schützen, müssen Halterinnen und Halter nun bestimmte Vorkehrungen treffen. Enten und Gänse sind von anderen Vögeln so zu trennen, dass direkter und indirekter Kontakt ausgeschlossen ist.

Geflügel muss entweder durch Netze, Dächer oder horizontal angebrachte Gewebe vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt werden. Alternativ müssen Fütterung und Tränkung im Stallinnenbereich oder unter einem Unterstand erfolgen. In diesem Fall sind die Ausläufe gegen Oberflächengewässer, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchsicher abzuzäunen.

Für die Tränkung ist Oberflächenwasser tabu, sofern Wildvögel Zugang dazu haben. Zudem müssen Transportmittel, Ladeplätze und Gerätschaften besonders gründlich gereinigt und desinfiziert werden.

Meldepflichten im Risikogebiet

Jeder Verdacht auf eine Infektion mit dem Erreger der Geflügelpest ist bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen. Im Risikogebiet gelten zudem besondere Meldepflichten: Ein Abfall der Futter- und Wasseraufnahme von mehr als 20 Prozent, ein Rückgang der Eierproduktion um mehr als fünf Prozent oder eine erhöhte Sterblichkeitsrate von mehr als drei Prozent in einer Woche müssen gemeldet werden.

Bei unklaren Gesundheitsproblemen in Geflügelbetrieben raten Experten zu einer tierärztlichen Untersuchung. Zur Früherkennung ist zudem jeder Fund toter wildlebender Wasser- und Greifvögel bei der örtlich zuständigen Veterinärbehörde zu melden.

Die Haltung von Geflügel ist grundsätzlich bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.

Quelle: https://www.pfaffstaett.ooe.gv.at/Gefluegelpest_Information

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