Geinberg gewährt Einwohnern 20 Prozent Thermenrabatt

Die oberösterreichische Gemeinde Geinberg bietet ihren Einwohnern eine Ermäßigung von 20 Prozent auf alle Thermeneintritte. Voraussetzung für den vergünstigten Zugang ist ein Hauptwohnsitz in der Gemeinde.
Wer seinen Hauptwohnsitz in Geinberg hat, kann ab dem vierten Lebensjahr einen speziellen Thermenausweis beantragen. Dieser berechtigt zu einer Ermäßigung von 20 Prozent auf sämtliche Eintritte in die Therme. Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr erhalten ohnehin freien Eintritt.
Die Beantragung erfolgt beim Gemeindeamt Geinberg in der Dorfstraße 9. Für die Ausstellung ist ein Passfoto erforderlich. Der Ausweis ist nach der Ausstellung drei Jahre lang gültig.
Sollte sich der Hauptwohnsitz ändern, muss der Thermenausweis beim Gemeindeamt zurückgegeben werden. Die Gemeinde weist ausdrücklich darauf hin, dass die Vergünstigung an den Wohnsitz in Geinberg gebunden ist.
Weitere Informationen erhalten Interessierte beim Gemeindeamt Geinberg unter der Telefonnummer +43 7723 8155 oder per E-Mail an gemeinde@geinberg.ooe.gv.at. Das Amt ist montags und donnerstags von 7 bis 12 Uhr sowie von 13 bis 18 Uhr geöffnet, dienstags, mittwochs und freitags von 7 bis 12 Uhr.
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