Gemeinde fordert Grundeigentümer zum Rückschnitt auf
Eine Gemeinde kontrolliert derzeit den Bewuchs entlang öffentlicher Straßen und Wege. Grundeigentümer müssen überhängende Zweige und Äste bis Ende Oktober 2026 entfernen, andernfalls drohen Kosten.
Die Gemeinde führt wie jedes Jahr eine Kontrolle des Bewuchses entlang von Straßen und Wegen mit Öffentlichkeitscharakter durch. Grundeigentümer werden aufgefordert, in den Straßenraum ragende Zweige und Äste rechtzeitig zu beseitigen.
Der Straßenraum muss in seiner gesamten Breite und Höhe von mindestens vier Metern frei von Bewuchs bleiben. Dies gilt ganzjährig für Einsatzfahrzeuge, besonders aber während der kalten Jahreszeit.
Winterdienst benötigt volle Straßenbreite
Bei entsprechender Witterung werden auch heuer die Räum- und Streufahrzeuge der Gemeinde im Einsatz sein und dabei die gesamte Straßenbreite beanspruchen. Grundeigentümer müssen dabei beachten, dass sich Äste durch auftretende Schneelasten senken und erst dann in die Fahrbahn ragen können.
Hecken, Sträucher und Bäume entlang von Straßen und Wegen müssen daher in ausreichendem Ausmaß zurückgeschnitten werden. Die Gehölze dürfen auch nicht in vorbeiführende Gehsteige ragen.
Frist bis Ende Oktober
Sollten Grundeigentümer dem Ersuchen bis Ende Oktober 2026 nicht nachkommen, wird die Gemeinde den Grünschnitt durch ein beauftragtes Unternehmen durchführen lassen. Der dadurch entstehende Aufwand wird weiterverrechnet.
Die Gemeinde ist für den Winterdienst auf allen öffentlichen Straßen und auch auf jenen Wegen mit öffentlichem Verkehr zuständig, die nicht öffentliches Gut sind. Für die Räumung und Streuung letzterer wäre die Gemeinde eigentlich nicht zuständig.
Quelle: https://www.rohrbach-lafnitz.at/Winterdienst_-_Strassen_und_Wege_von_Zweigen_und_Aesten_freihalten
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