Gemeinde fordert Hecken- und Strauchschnitt an Grundstücksgrenzen

Grundstückseigentümer sind verpflichtet, ihre Bepflanzungen entlang öffentlicher Straßen und Gehwege zurückzuschneiden. Überhängende Äste und Sträucher behindern Räumfahrzeuge und gefährden die Verkehrssicherheit.
Die Gemeinde ruft Grundstückseigentümer dazu auf, Bäume, Hecken und Sträucher an den Grundstücksgrenzen zu kontrollieren und bei Bedarf zu schneiden. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit entlang öffentlicher Straßen und Gehwege sicherzustellen. Fehlende oder unzureichende Pflegemaßnahmen auf Privatgrundstücken führen im Winter immer wieder zu erheblichen Problemen für Räum- und Winterdienstfahrzeuge.
Ragen Äste, Hecken oder Sträucher von Privatgrundstücken in den öffentlichen Straßenraum, beeinträchtigen sie die Räumarbeiten massiv und stellen ein Sicherheitsrisiko dar.
Straßenverkehrsordnung schreibt freie Sicht vor
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO 1960) darf die freie Sicht über den Straßenverlauf, auf Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs sowie die Benützbarkeit der Straße nicht eingeschränkt sein. Verkehrszeichen müssen einwandfrei erkennbar bleiben.
Werden notwendige Schnittmaßnahmen unterlassen, kann die Unfallgefahr steigen. Die Folge können schwere Schäden an Personen und Fahrzeugen sein.
Eine gefahrlose Benützung aller Straßen, Wege und Gehsteige, insbesondere bei Zu- und Ausfahrten sowie Kreuzungen, komme allen zugute, betont die Gemeinde. Die Bevölkerung wird um Mithilfe ersucht, die Verkehrsflächen sicher zu gestalten.
Grünschnitt kann während der Öffnungszeiten kostenlos im Recyclinghof abgegeben werden.
Quelle: https://www.tamsweg.at/Baum-_Hecken-_und_Strauchschnitt_4
Worüber spricht Tamsweg?
Kostenloses News Briefing aus deiner Region – 1x pro Woche für Gemeinden.
Mit der Anmeldung nimmst du die Datenschutzerklärung zur Kenntnis.