Gericht bestätigt Strafen wegen Burkini-Verbot im Hotel

Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat Geldstrafen gegen zwei Hotelverantwortliche bestätigt. Sie hatten muslimischen Gästinnen das Schwimmen mit Ganzkörper-Badeanzügen untersagt und wurden wegen Diskriminierung verurteilt.
Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat in einem Berufungsverfahren Geldstrafen gegen eine Hotelmanagerin und einen Hotelmanager aufrechterhalten. Die beiden wurden verurteilt, weil sie zwei muslimische Frauen aufgrund ihrer Religion benachteiligt hatten. Das Gericht wertete das Burkini-Verbot im Hotelpool als Diskriminierung.
Die beiden Verantwortlichen eines Hotels im Bundesland Salzburg hatten den Gästinnen untersagt, mit Ganzkörper-Schwimmanzügen die Wasserbecken zu nutzen. Als Begründung führten sie zunächst hygienische Gründe an, die laut Gericht jedoch nicht nachgewiesen werden konnten.
Den beiden Österreicherinnen wurde außerdem mitgeteilt, dass sie sich anzupassen hätten. Mit Burkini könne man „vielleicht in Saudi-Arabien schwimmen“, aber nicht in Österreich, wie aus der Gerichtsentscheidung hervorgeht.
Bezirksbehörde verhängte Verwaltungsstrafen
Die betroffenen Hotelgäste schalteten daraufhin die zuständige Bezirksbehörde ein. Die Geschäftsführerin und der Geschäftsführer erhielten in erster Instanz jeweils 100 Euro Verwaltungsstrafe. Das Landesverwaltungsgericht wies die Berufungen ab und bestätigte die Strafen.
Eine der beiden Frauen erklärte, dass Menschen ihre Körper aus gesundheitlichen, kulturellen, religiösen oder persönlichen Gründen bedeckten. Es sei eine „tiefe Demütigung“, wenn sie gezwungen würden, sich auszuziehen, obwohl dadurch niemandem ein Schaden entstehe.
Hotelvereinigung sieht Klarheit geschaffen
Die Österreichische Hotelvereinigung (ÖHV) teilte mit, dass Burkinis bislang nicht als Problem aufgetreten seien. Der Richterspruch sei zwar eine Einzelfall-Entscheidung, schaffe aber Klarheit im Umgang damit, so ein ÖHV-Sprecher. Gegen die Entscheidung kann noch vor dem Verfassungsgerichtshof und dem Verwaltungsgerichtshof berufen werden.
Quelle: dpa
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