Gericht gibt GLOBAL 2000 gegen Pestizidlobby recht

Das Handelsgericht Wien hat der Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 in ihrer Klage gegen die Industriegruppe Pflanzenschutz weitgehend stattgegeben. Die Lobbyorganisation hatte der NGO fälschlich vorgeworfen, Kohlendioxid in ihre Pestizid-Auswertung eingerechnet zu haben.
Die Industriegruppe Pflanzenschutz (IGP), die in Österreich unter anderem Unternehmen wie Bayer, BASF und Syngenta vertritt, muss eine zentrale Behauptung über die Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 öffentlich widerrufen. Das entschied das Handelsgericht Wien in erster Instanz.
Die IGP hatte im Dezember 2025 behauptet, GLOBAL 2000 habe bei der Auswertung amtlicher Verkaufsdaten Kohlendioxid (CO₂) aus der Lagerhaltung berücksichtigt. Dadurch sei der von der Organisation festgestellte Anstieg der pestizidbehandelten Fläche um 22 Prozent zustande gekommen.
Das Gericht stellte nun fest, dass diese Behauptung unwahr ist. Die IGP muss den Vorwurf widerrufen und darf ihn künftig nicht mehr verbreiten. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Behauptung war zuvor von weiteren Akteuren übernommen worden und hatte die öffentliche Diskussion von den Pestizid-Daten auf einen vermeintlichen Rechenfehler gelenkt.
„Der zentrale Vorwurf gegen unsere Auswertung ist damit vom Tisch. Wenn falsche Tatsachenbehauptungen dazu führen können, dass unangenehme gesellschaftliche Debatten abgewürgt werden, ist das Gift für eine demokratische Debattenkultur“, sagt Helmut Burtscher-Schaden, Umweltchemiker bei GLOBAL 2000. Aus diesem Grund habe die Organisation den Rechtsweg beschritten.
Auswertung zeigte Anstieg problematischer Pestizide
Auslöser des Rechtsstreits war eine am 5. Dezember 2025 veröffentlichte Analyse amtlicher Pestizid-Verkaufsdaten durch GLOBAL 2000. Dabei wurden die verkauften Wirkstoffmengen anhand standardisierter Hektaraufwandmengen in näherungsweise behandelbare Flächen umgerechnet. Diese Methode gilt als aussagekräftiger als ein reiner Mengenvergleich und wird inzwischen auch von der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission (JRC) empfohlen.
Die Auswertung ergab, dass sich die mit sogenannten Substitutionskandidaten behandelbare Fläche seit 2010 etwa verdoppelt hat. Die mit PFAS-Pestiziden behandelbare Fläche habe sich nahezu verdreifacht. Besonders problematische Pestizide verzeichneten demnach die stärksten Zuwächse. Laut Burtscher-Schaden sei daher eine sachliche Auseinandersetzung mit den Risiken für Mensch und Umwelt notwendig.
Widerruf muss veröffentlicht werden
Das Handelsgericht verpflichtete die IGP, die unrichtige Behauptung öffentlich zu widerrufen. Der Widerruf muss sowohl auf der Website der IGP als auch auf fünf weiteren Websites veröffentlicht und dort zwei Monate lang abrufbar gehalten werden. Darüber hinaus muss die IGP die Empfänger der ursprünglichen APA-OTS-Aussendung ebenfalls mittels APA-OTS über den Widerruf informieren.
Die weitere Verbreitung der Behauptung war der IGP bereits zuvor per einstweiliger Verfügung untersagt worden.
Auch die Beweisaufnahme fiel für die IGP ungünstig aus. Ein von der Organisation selbst benannter Zeuge bestätigte laut Gericht, dass CO₂ bei einer Flächenberechnung nicht berücksichtigt werden könne. Zudem habe die IGP vor Veröffentlichung ihrer Aussendung nicht bei GLOBAL 2000 nachgefragt, ob CO₂ tatsächlich in die Auswertung eingeflossen sei. Obwohl die Aussendung von GLOBAL 2000 mit Erläuterungen zur Berechnungsmethode bereits vorlag, veröffentlichte die IGP ihren Vorwurf. Das Gericht bewertete dieses Vorgehen als „zumindest leicht fahrlässig“.
Die Medienanwältin von GLOBAL 2000, Maria Windhager, sieht in dem Urteil ein wichtiges Signal: „Das Urteil setzt eine klare Grenze: Wissenschaftliche Analysen von Umweltschutzorganisationen dürfen nicht durch falsche Tatsachenbehauptungen diskreditiert und als unseriös diffamiert werden. Auch Lobbyorganisationen müssen bei ihrer öffentlichen Kritik bei der Wahrheit bleiben.“
Forderung nach Richtigstellungen
GLOBAL 2000 fordert nun auch die Landwirtschaftskammer Österreich, den Steirischen Bauernbund und das Landwirtschaftsministerium auf, ihre damaligen Aussagen zur CO₂-Behauptung zu korrigieren. Die Bevölkerung habe ein Recht auf sachliche Informationen über den Pestizideinsatz, betont Geschäftsführerin Alexandra Strickner. Man erwarte Richtigstellungen von allen Stellen, die die Behauptung weiterverbreitet hätten.
Darüber hinaus fordert die Organisation politische Konsequenzen. „Die Regierung muss besonders schädliche Pestizide verbieten und eine umfassende Pestizidreduktion umsetzen“, so Strickner.
Quelle: OTS
Worüber spricht Graz morgen?
Kostenloses News Briefing aus deiner Region – jeden Morgen um 6 Uhr.
Mit der Anmeldung nimmst du die Datenschutzerklärung zur Kenntnis.