Gericht hebt Bewilligung für Herzchirurgie Oberwart auf

Das Landesverwaltungsgericht Burgenland hat die Bewilligung für die Herzchirurgie an der Klinik Oberwart aufgehoben. Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) kündigte am Montag eine außerordentliche Revision an. Der Betrieb der Abteilung werde fortgesetzt.
Die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts (LVwG) betrifft nach Angaben von Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) formale Aspekte des Bewilligungsverfahrens. Die Gesundheit Burgenland werde eine außerordentliche Revision einbringen und aufschiebende Wirkung beantragen, erklärte er am Montag.
Das Land akzeptiere die Entscheidung, sehe die Herzchirurgie selbst aber nicht in Frage gestellt, so Doskozil. Im Bewilligungsverfahren sei eine Hochrechnung basierend auf erwarteten Fallzahlen und Patientenströmen als Bedarfsnachweis eingereicht worden. Diese entspreche laut Gericht jedoch nicht in allen Punkten den notwendigen formalen und methodischen Kriterien. Der Bescheid wurde daher an das Land zurückverwiesen.
Betrieb läuft weiter
Der Bedarf sei gegeben und liege seit Inbetriebnahme teilweise sogar über den Erwartungen, betonte der Landeshauptmann. „Über formale Anforderungen kann und muss man reden, und selbstverständlich erfüllen wir diese. Aber über eines braucht man nicht mehr theoretisch zu diskutieren: ob diese Herzchirurgie gebraucht wird. Das zeigt uns mittlerweile jeder einzelne Betriebstag“, sagte Doskozil.
Die medizinische Versorgung bleibe gewährleistet. Zugesagte OP-Termine würden wie geplant eingehalten. Gleichzeitig werde die zuständige Landesabteilung in den kommenden Wochen die bemängelten Formalfehler beheben.
Kritik an Gesundheitsministerium
Den Widerstand gegen die Herzchirurgie könne er weiterhin nicht nachvollziehen, so Doskozil. „Ich verstehe bis heute nicht, warum ausgerechnet ein SPÖ-geführtes Gesundheitsministerium die zusätzlichen herzchirurgischen Kapazitäten, die wir selbst finanzieren und die die Menschen brauchen, verhindern will“, erklärte er.
Die Bundeszielsteuerungskommission aus Bund, Ländern und Sozialversicherung hatte der neuen Abteilung für Herzchirurgie die Zustimmung verweigert. Aus dem Büro von Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) hieß es gegenüber der APA, das LVwG habe auf Basis formaler Gründe entschieden. Eine inhaltliche Entscheidung über den weiteren Betrieb sei damit noch nicht getroffen.
Der Einspruch sei ursprünglich erhoben worden, weil die Mehrheit der Bundeszielsteuerungskommission neben formalen auch qualitative Bedenken hinsichtlich des Betriebs gehabt habe, wurde betont. Da das Burgenland den Betrieb bereits aufgenommen habe, gehe es nun auch darum, die Versorgung der Patientinnen und Patienten sicherzustellen.
Quelle: APA
Worüber spricht Oberwart morgen?
Kostenloses News Briefing aus deiner Region – jeden Morgen um 6 Uhr.
Mit der Anmeldung nimmst du die Datenschutzerklärung zur Kenntnis.