Gericht kippt Tierhalteverbot trotz Mängeln im Betrieb

Mona HopfingerMona Hopfinger
Tierhaltungsverbot aufgehoben: Urteil mit Hammer und Waage vor Stall und Tieren
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Ein Landwirt aus Steinerkirchen durfte seine Tiere nicht mehr halten, weil die Bezirkshauptmannschaft Wels-Land Missstände festgestellt hatte. Das Landesverwaltungsgericht erklärte die Abnahme nun für rechtswidrig, so der ORF.

Die Bezirkshauptmannschaft Wels-Land hatte dem Betrieb in Steinerkirchen die Tierhaltung untersagt. Als Begründung wurde „Gefahr im Verzug“ angegeben. Die Behörde verwies auf mehrere Verstöße: Schweine seien ohne Wasser gehalten worden, ein Kalb sei stark verschmutzt und abgemagert aufgefunden worden. Zudem seien Schafe mit einer bakteriellen Infektion nicht behandelt worden.

Bis eine Unterbringung für die Schafe gefunden wurde, vergingen nach Angaben der Bezirkshauptmannschaft sechs Wochen. Das Landesverwaltungsgericht bewertete die Maßnahme dennoch als rechtswidrig. Die Begründung der Behörde sei nicht ausreichend gewesen.

Verwaltungsstrafen bleiben aufrecht

Der Landwirt hatte gegen die verhängten Geldstrafen Beschwerde eingelegt. Diese blieben jedoch bestehen. Das Landesverwaltungsgericht bestätigte die Strafen – der Betreiber muss zahlen.

Quelle: https://ooe.orf.at/stories/3366785/

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