Gericht: Polizei räumte Westring-Camp rechtswidrig

Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat die Räumung des Protestcamps gegen die Westring-Autobahn im Februar für rechtswidrig erklärt. Die Polizei hatte das Lager im Bergschlösslpark aufgelöst, weil sie Gefahr für die öffentliche Ordnung sah.
Die Polizei handelte rechtswidrig, als sie im Februar das Camp von Westring-Gegnern im Linzer Bergschlösslpark räumte. Zu diesem Schluss kam das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich, wie am Donnerstag bekannt wurde. Die Behörde hatte die Auflösung damit begründet, dass die öffentliche Ordnung gefährdet sei und die Teilnehmenden durch die Bergung eines feststeckenden Bohrkopfs in Gefahr wären.
Aktivisten der Initiative "Verkehrswende, jetzt!" hatten das Camp seit Oktober 2025 aufrechterhalten, um gegen die großflächige Rodung alter Bäume für die A26 zu protestieren. Die Versammlung war für ein Jahr angemeldet und von den Behörden nicht untersagt worden. Der Versammlungsleiter legte nach der Räumung Beschwerde ein und berief sich auf sein Recht auf Versammlungsfreiheit.
Bohrkopf-Bergung keine Rechtfertigung
Nach Ansicht des Gerichts rechtfertigten die Arbeiten zur Bergung des Bohrkopfs weder die Auflösung noch die zwangsweise Räumung. Bereits bei der Anmeldung sei bekannt gewesen, dass der Bohrkopf genau unter dem Gelände feststecke. Trotzdem hätten die Behörden die Versammlung nicht untersagt. Außerdem sei von dem Camp keine Bedrohung der öffentlichen Ordnung ausgegangen.
Die vollständige Entscheidung ist unter https://www.lvwg-ooe.gv.at/Entscheidungen/2026/780421_27.pdf abrufbar.
Quelle: APA
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