Gericht zwingt Gemeinde Ilz zu Transparenz bei Gaulhoferhaus

Das Landesverwaltungsgericht hat die Marktgemeinde Ilz verpflichtet, Informationsanfragen der Grünen zum umstrittenen Bauprojekt Gaulhoferhaus neu zu prüfen. Die Gemeinde hatte monatelang die Offenlegung von Unterlagen verweigert.
Die Marktgemeinde Ilz muss ihre Weigerung überdenken, Informationen zum Gaulhoferhaus offenzulegen. Das Landesverwaltungsgericht hat einer Beschwerde der Grünen stattgegeben und die ablehnenden Bescheide der Gemeinde aufgehoben. Nun ist die Gemeinde verpflichtet, neu zu prüfen, welche der angefragten Informationen vorhanden sind und in welchem Umfang sie offengelegt werden müssen.
Das millionenschwere Bauprojekt der Marktgemeinde sorgt seit längerem für Diskussionen. Im Raum stehen Baumängel, offene Rechtsfragen und der Verdacht, dass die Allgemeinheit für Fehler geradestehen muss. Rosi Jörger, grüne Gemeinderätin und Vorsitzende des Prüfungsausschusses, hatte nachgehakt und wollte Informationen zu Kosten, dokumentierten Baumängeln und möglichen Rechtsstreitigkeiten rund um das Projekt.
Breite Unterstützung im Ausschuss, Ablehnung durch Gemeinde
Jörgers Vorstoß nach Aufklärung wurde im Ausschuss von allen Fraktionen mitgetragen, auch von der ÖVP. Trotzdem lehnte die Marktgemeinde in der Folge konkrete Informationsbegehren der Grünen ab. Daraufhin brachte Klubobfrau Sandra Krautwaschl im Juni eine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht ein.
Die Gemeinde wollte mehrere Unterlagen unter Verschluss halten: die dokumentierten Baumängel und ihre Erfassung durch die Bauaufsicht, die Frage, gegen wen sich mögliche Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche richten, Verträge mit den ausführenden Baufirmen und der Bauaufsicht sowie Leistungsverzeichnisse, Abrechnungen, Rechnungsprüfungen und Protokolle der Bauaufsicht.
Krautwaschl fordert Einlösung von Versprechen
„Ich erwarte mir nun, dass der Bürgermeister jene Transparenz herstellt, die er bereits vor Monaten öffentlich angekündigt hat“, sagte Krautwaschl. „Wenn es nichts zu verstecken gibt, gibt es auch keinen Grund für weitere Verzögerungen. Es gehören endlich alle unsere Fragen auf Punkt und Beistrich beantwortet und mit den entsprechenden Belegen untermauert.“
Für Krautwaschl ist die Gerichtsentscheidung eine späte Bestätigung für die Kontrollarbeit ihrer Gemeinderatskollegin. „Rosi Jörger hatte mit ihren Fragen den richtigen Riecher. Sie hat als Vorsitzende des Prüfungsausschusses auf Ungereimtheiten hingewiesen und damit die notwendige Aufklärung ins Rollen gebracht“, so Krautwaschl. „Dass unseren Beschwerden nun stattgegeben wurde, bestätigt, wie berechtigt Jörgers Fragen waren.“
Kritik an Umgang mit Gemeinderätin
Krautwaschl kritisierte den Umgang mit Jörger: „Rosi Jörger musste sich für ihre Kontrollarbeit vom Bürgermeister einiges gefallen lassen. Dabei hat sie nichts anderes gemacht, als ihre Aufgabe als Vorsitzende des Prüfungsausschusses ernst zu nehmen. Spätestens jetzt wäre eine Entschuldigung bei ihr mehr als angebracht.“
Für die Grünen-Klubobfrau ist das Urteil ein wichtiger Etappensieg und eine Bestätigung dafür, dass sich beharrliches Nachfragen auszahlt. Der Fall zeige, wie schwer sich manche Gemeinden noch immer mit echter Informationsfreiheit tun.
Quelle: https://zukunftsteiermark.at/gaulhoferhaus-ilz-transparenz
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