Google-Rechenzentrum in Kronstorf ohne UVP rechtskräftig

Mona HopfingerMona Hopfinger
Datenzentren: 150 Megawatt, 500 Megawatt, 1,31 TWh, 375.000 Haushalte, 50 Hektar
© Mit KI (Gemini) generiert

Das Google-Rechenzentrum in Kronstorf muss keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchlaufen. Der entsprechende Bescheid aus dem Jahr 2020 ist rechtskräftig und umfasst beide Ausbaustufen, so Landesrat Stefan Kaineder.

Das derzeit in Bau befindliche Google-Rechenzentrum in Kronstorf wird keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchlaufen müssen. Der Feststellungsbescheid aus dem Jahr 2020 ist rechtskräftig, wie eine von Landesrat Stefan Kaineder in Auftrag gegebene Überprüfung ergab. Die Entscheidung gilt für beide geplanten Ausbaustufen der Anlage.

Die Anlage ist auf eine Maximalkapazität von 150 Megawatt ausgelegt. Der jährliche Stromverbrauch würde in dieser ersten Phase bis zu 1,31 Terawattstunden betragen – das entspricht dem Bedarf von 375.000 Haushalten. Eine zweite Ausbaustufe sieht eine Erweiterung auf bis zu 500 Megawatt vor. Dann würde die 50 Hektar große Anlage bis zu 4,4 Terawattstunden verbrauchen, was fast einem Drittel des gesamten bisherigen Strombedarfs von Oberösterreich entspricht.

Unterschiedliche Entscheidungen in Ober- und Niederösterreich

Der hohe Stromverbrauch sowie Fragen zum Wasser- und Flächenverbrauch hatten zuletzt für Diskussionen gesorgt. Rechenzentren sind bisher kein eigener Tatbestand im UVP-Gesetz. Das Land Niederösterreich hat in einem vergleichbaren Fall jedoch anders entschieden: Das geplante Rechenzentrum des US-Konzerns CloudHQ in Leopoldsdorf (Bezirk Bruck an der Leitha) benötigt eine UVP.

Die niederösterreichischen Experten sehen die UVP-Pflicht aufgrund geplanter großer Notstromaggregate mit einer Brennstoffwärmeleistung von insgesamt rund 470 Megawatt als gegeben an. Die oberösterreichische UVP-Behörde hatte vergleichbare Aggregate beim Projekt in Kronstorf im Jahr 2020 rechtlich anders eingestuft. Daraufhin gab Kaineder eine Überprüfung der oberösterreichischen Entscheidung in Auftrag.

Prüfung ergab Rechtskraft des Bescheids

Bei der Prüfung im Jahr 2020 seien die Tatbestände „Thermische Kraftwerke“ und „Grundwasserentnahme“ bereits berücksichtigt worden, teilte Kaineder am Mittwoch mit. Die Entscheidung sei allerdings auf Basis einer Kapazität der Notstromaggregate von „mehr als 200 MW“ getroffen worden.

Laut Prüfergebnis könne über dieselbe Sache nicht nochmals entschieden werden, solange sich weder die entscheidenden Fakten noch die maßgebliche Rechtslage änderten. Bei einer Änderung der Rechtslage wäre eine neuerliche Beurteilung nur möglich, sähen entsprechende Übergangsregeln dies vor.
Kaineder fordert den Bund auf, die Gesetzeslücke im UVP-Gesetz ehestmöglich zu schließen. Ein entsprechender Entwurf befinde sich bereits in Begutachtung.

Quelle: https://ooe.orf.at/stories/3372374/

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