Graz erklärt Auszahlung der Mandatarbezüge

Die Stadt Graz hat den Abrechnungsprozess für politische Mandatarinnen und Mandatare erläutert. Die Bezüge werden im Voraus abgerechnet, weshalb Änderungen nach dem Stichtag erst im Folgemonat berücksichtigt werden können.
Die Stadt Graz rechnet die Bezüge ihrer politischen Mandatarinnen und Mandatare nach demselben System ab wie die Gehälter der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Abrechnung erfolgt im Vorhinein, damit das Geld zu Monatsbeginn auf den Konten verfügbar ist. Dafür muss der Prozess bereits rund eine Woche vorher abgeschlossen sein.
Für die Abrechnung gibt es einen fixen Stichtag. Änderungen, die erst danach feststehen, können in der laufenden Abrechnung nicht mehr einfließen. Sie werden mit der nächsten Abrechnung nachträglich korrigiert: Offene Beträge werden nachbezahlt, zu viel ausbezahlte Summen zurückgefordert. Dieser Ablauf ist Teil des regulären Abrechnungsprozesses.
Konstituierende Sitzung als Sonderfall
Bei der konstituierenden Sitzung des neuen Grazer Gemeinderates am 27. und 28. August kam es zu einer besonderen Situation. Zum Zeitpunkt des Abrechnungsstichtages war die bisherige Funktionsperiode noch aufrecht, die neue Zusammensetzung des Gemeinderates wurde erst danach wirksam.
Für die Abrechnung wurden daher jene Funktionen und Anspruchsberechtigten berücksichtigt, die zum Stichtag gültig waren. Die durch den Wechsel notwendigen Anpassungen werden im Rahmen der nächsten Abrechnung aufgerollt.
Für politische Mandatarinnen und Mandatare gilt derselbe Abrechnungsprozess wie für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Grazer Stadtverwaltung.
Quelle: https://www.graz.at/cms/beitrag/10472281/8106610/So_funktioniert_die_Auszahlung_der_Bezuege.html
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