Graz weitet Tempo-30-Zonen deutlich aus

In der steirischen Landeshauptstadt gelten neue Geschwindigkeitsbeschränkungen. Bei mehreren Schulen wurde die Regelung verschärft, in der Mandellstraße gilt nun ebenfalls Tempo 30, so der ORF.
Die Stadt Graz hat ihre Tempo-30-Zonen erweitert. In der Mandellstraße wurde eine neue Beschränkung eingeführt. Zudem wurden die Geschwindigkeitsbegrenzungen bei mehreren Schulstandorten verschärft.
Die Beschilderung wurde ausgetauscht: Statt Tempo 30 an Schultagen gilt nun Tempo 30 an Werktagen. Die Beschränkung ist damit auch an Samstagen und während der Schulferien in Kraft.
Klarere Regelung für mehr Sicherheit
Vizebürgermeisterin Judith Schwentner (Grüne), die in Graz für den Verkehr zuständig ist, erklärte die Maßnahme: „Teilweise ist die ‚An Schultagen' Regelung sehr verwirrend und dann gilt sie einmal und einmal nicht. Deswegen kommt sehr oft aus der Bevölkerung der Wunsch – vor allem aus der Wohnbevölkerung – nach mehr Sicherheit, nach weniger Lärm, also das auszuweiten auf alle Werktage.“
Im Bereich der Keplerschule soll eine neue Tempo-30-Beschränkung eingeführt werden. Zudem wurden über den Sommer zwei neue Schulstraßen eingerichtet. In den vergangenen fünf Jahren wurden bereits acht neue Schulstraßen verordnet. Die letzten Meter am Schulweg in der Früh seien für die Kinder gedacht, damit diese ganz allein gehen können und die Straße nur den Kindern gehört, so Schwentner.
Vorrangstraßen werden eingebremst
Seit wenigen Tagen gilt ein 30-er in der Mandellstraße, die eine Vorrangstraße ist. Der Verkehr wird zwischen Brockmanngasse und Kaiser-Josef-Platz eingebremst. Die Maßnahme geht auf eine Bürgerinitiative zurück.
Schwentner kündigte weitere Tempo-30-Zonen in Vorrangstraßen an: „Ich hoffe doch, weil es ist nicht so ganz einfach, das muss man dann immer auch gemeinsam mit dem Straßenamt machen, weil die das als Behörde genehmigen müssen. Aber mir ist es ganz wichtig, überall dort, wo es möglich ist, Vorrangstraßen in Tempo-30-Straßen umzuwandeln.“ Dies diene auch der Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Ermöglicht wurden die Änderungen durch eine Novelle der StVO, die den Gemeinden mehr Möglichkeiten einräumt, Geschwindigkeitsbeschränkungen einzuführen.
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