Grazer Arzt in Zürich in Untersuchungshaft

Pia ProdingerPia Prodinger
©APA/EVA MANHART (Symbolbild)

Ein Internist aus Graz, dem Missbrauch und heimliche Videoaufnahmen von Patientinnen vorgeworfen werden, wurde in der Schweiz festgenommen. Die Staatsanwaltschaft Zürich bestätigte die Inhaftierung des 65-Jährigen.

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich hat die Festnahme eines 65-jährigen Mediziners aus Graz bestätigt. Der Mann befindet sich seit Anfang Juli in Untersuchungshaft. Ihm wird vorgeworfen, Patientinnen missbraucht und heimlich gefilmt zu haben. Die Bestätigung erfolgte am Freitag auf Anfrage der APA, nachdem die „Kronen Zeitung“ darüber berichtet hatte.

Gegen den Gastroenterologen laufen Ermittlungen wegen des Verdachts auf Schändung, Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte und weiterer Delikte zum Nachteil von Patientinnen in seiner Zürcher Praxis. Weitere Details wollte die Behörde mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht nennen.

Ermittlungen seit Herbst 2025

Die Ermittlungen gegen den Mediziner begannen im Herbst 2025, nachdem ein Rechtshilfeersuchen der Schweizer Justizbehörden in Graz eingelangt war. Der Beschuldigte betrieb sowohl in der steirischen Landeshauptstadt als auch in der Schweiz eine Praxis. Nach Beginn der Ermittlungen wurde ihm ein Berufsverbot erteilt.

Dem Internisten wird vorgeworfen, mindestens acht Patientinnen sediert, missbraucht und bei Untersuchungen heimlich gefilmt zu haben. Eines der mutmaßlichen Opfer war zum Zeitpunkt der Tat noch minderjährig.

Mehrere Datenträger sichergestellt

Bei dem Verdächtigen wurden mehrere Datenträger beschlagnahmt. Auf dem gesichteten Material seien auch noch weitere bisher nicht namentlich bekannte Opfer zu sehen. Der Internist soll offenbar seit 2012 heimlich Aufnahmen angefertigt haben.

Laut dem Bericht der „Kronen Zeitung“ habe der Mann mehrere Kameras, teilweise in Taschentücherboxen versteckt, in seiner Ordination positioniert. Zudem soll er trotz Berufsverbot in der Schweiz weiter ordiniert haben. Eine Ermittlerin soll sich als Patientin ausgegeben und ihn so überführt haben. Diese Angaben bestätigte die Staatsanwaltschaft in Zürich allerdings nicht.

Behörden arbeiten zusammen

Die Strafverfolgungsbehörden des Kantons Zürich und der Steiermark stehen im Austausch miteinander. Die Schweizer Staatsanwaltschaft erklärte, sich mit Blick auf das laufende Verfahren nicht weiter äußern zu wollen.

Quelle: APA/sda

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