Grazer Beirat fordert sensiblen Umgang mit Kopftuchverbot

Der Interreligiöse Beirat der Stadt Graz hat sich mit dem Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14 Jahren auseinandergesetzt. In einer Stellungnahme appelliert das Gremium an Schulen, die Würde der betroffenen Mädchen bei der Umsetzung zu wahren.
Der Interreligiöse Beirat der Stadt Graz hat am 14. September 2026 eine Stellungnahme zum Kopftuchverbot an Schulen veröffentlicht. Das Verbot gilt seit Beginn des Schuljahres 2026/27 für Schülerinnen bis zum 14. Geburtstag. Bürgermeisterin Elke Kahr unterstützt das Schreiben inhaltlich.
Im Zentrum der Umsetzung müssten die betroffenen Mädchen, ihre Würde und ein verantwortungsvoller Umgang an den Schulen stehen, heißt es in der Stellungnahme.
Warnung vor Beschämung und Ausgrenzung
Das Gremium richtet einen Appell an Schulleitungen, Pädagoginnen und Pädagogen sowie Bildungsbehörden. Diese sollen bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben mit besonderer Umsicht vorgehen.
„Ein Gesetz, das mit dem Schutz und der Selbstbestimmung junger Mädchen begründet wird, darf in seiner Umsetzung nicht dazu führen, dass gerade diese Mädchen beschämt, ausgegrenzt oder öffentlich vorgeführt werden“, betont der Beirat.
Der Interreligiöse Beirat würdigt zugleich jene Pädagoginnen, Pädagogen und Schulleitungen, die bereits mit großer Sensibilität und Verantwortungsbewusstsein mit religiöser und weltanschaulicher Vielfalt umgehen.
Plädoyer für vertrauliche Gespräche
Die politische Auseinandersetzung rund um das Verbot dürfe nicht auf den Köpfen der betroffenen Mädchen ausgetragen werden, warnt das Gremium. Es plädiert für vertrauliche und respektvolle Gespräche mit den Schülerinnen und ihren Eltern.
Der Beirat fordert einen schulischen Umgang, der gesetzliche Vorgaben mit pädagogischer Verantwortung und Menschenwürde verbindet. Die vollständige Stellungnahme ist auf der Website der Stadt Graz veröffentlicht.
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