Grünschnitt an Gewässern: Bezirkshauptmannschaft warnt vor Strafen

Mathias FischerMathias Fischer
© Mit KI (Gemini) generiert

Die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten weist darauf hin, dass die Lagerung von Grün- und Strauchschnitt in der Nähe von Bächen und Gräben verboten ist. Bei Missachtung droht ein Verwaltungsstrafverfahren.

Die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten hat ein Informationsschreiben zur Lagerung und Entsorgung von Grün- und Strauchschnitt herausgegeben. Darin wird eindringlich davor gewarnt, Pflanzenabfälle in der Nähe von Gewässern zu lagern.

Abgelagerter Grünschnitt an Bächen oder auch an teilweise trockenen Gräben kann die Hochwassersituation verschärfen und die Wasserqualität erheblich beeinträchtigen. Wird das Material bei Hochwasser abgeschwemmt, können Rohre und Brücken verstopft werden. Dies führt zu unkontrollierten Überschwemmungen und kann schwere Schäden an Bauwerken verursachen.

Sickersäfte gefährden Wasserqualität

Besonders in der warmen Jahreszeit entstehen durch die hohen Temperaturen verstärkte Abbauprozesse im Grünschnitt. Dabei bilden sich organisch hoch belastete Sickersäfte. Gelangen diese in ein Gewässer, verschlechtert sich die Wasserqualität massiv. Im schlimmsten Fall kann es sogar zu Fischsterben kommen.

Die Behörde stellt klar: Grün- und Strauchschnitt darf weder in der Nähe eines Gewässers noch in diesem selbst gelagert werden. Die Lagerung ist gesetzlich untersagt.

Verwaltungsstrafe bei Zuwiderhandeln

Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit einem Verwaltungsstrafverfahren rechnen. Die Bezirkshauptmannschaft appelliert an die Bevölkerung, Grün- und Strauchschnitt zu den dafür vorgesehenen Lagerplätzen oder Abfallzentren zu bringen. Nur so könne eine gute Wasserqualität gewährleistet und eine schadlose Abfuhr von Hochwässern sichergestellt werden.

Quelle: https://hafnerbach.gv.at/aktuelles/2026/08/informationsschreiben-der-bezirkshauptmannschaft-st-poelten-betreffend-lagerung-und-entfernung-von-gruen-und-strauchschnitt

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