Grünschnitt an Gewässern: Bezirkshauptmannschaft warnt

Die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten weist darauf hin, dass die Lagerung von Grün- und Strauchschnitt in der Nähe von Bächen und Gräben verboten ist. Bei Missachtung droht ein Verwaltungsstrafverfahren.
Die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten hat ein Informationsschreiben zur Lagerung und Entsorgung von Grün- und Strauchschnitt veröffentlicht. Darin wird eindringlich vor der Ablagerung in Gewässernähe gewarnt.
Hochwassergefahr und Wasserverschmutzung
Wird Grün- und Strauchschnitt an Bächen oder Gräben gelagert, kann dies die Hochwassersituation verschärfen und die Wasserqualität erheblich beeinträchtigen. Abgeschwemmtes Material kann Rohre und Brücken verstopfen, was zu unkontrollierten Überflutungen und schweren Schäden an Bauwerken führen kann.
Besonders in der warmen Jahreszeit entstehen durch hohe Temperaturen verstärkte Abbauprozesse im Grünschnitt. Dabei bilden sich organisch hoch belastete Sickersäfte. Gelangen diese ins Gewässer, verschlechtert sich die Wasserqualität massiv – im schlimmsten Fall kann es sogar zu Fischsterben kommen.
Gesetzliches Verbot und Strafen
Die Lagerung von Grün- und Strauchschnitt in der Nähe von Gewässern oder gar in diesen ist gesetzlich untersagt. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Verwaltungsstrafverfahren rechnen.
Die Behörde appelliert, Grün- und Strauchschnitt ausschließlich zu dafür vorgesehenen Lagerplätzen oder Abfallzentren zu bringen. Nur so könne eine gute Wasserqualität und eine schadlose Abfuhr von Hochwässern gewährleistet werden.
Quelle: https://www.neidling.gv.at/Infos_Lagerung_und_Entfernung_von_Gruen-_und_Strauchschnitt
Worüber spricht Neidling?
Kostenloses News Briefing aus deiner Region – 1x pro Woche für Gemeinden.
Mit der Anmeldung nimmst du die Datenschutzerklärung zur Kenntnis.